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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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In dem Kriege, welcher zwischen den Schwyzern und Glaknern und HerzogFriedrich von Oestreich einer, und den Zürichern anderseits in den I. 1437, 1438u. 1439 in dieser Gegend zu mgroßen Verderben de-Z Landes wüthete, verhielt sich Gr.Wilhelm ruhig. Er hielt sich mit seinem Sohne Heinrich im Schlosse zu Wcrdenbergauf, um seine Besitzungen und Unterthanen zu schützen, was ihm auch gelang, indemer mit Oestreich, den Sargansern und Zürichern in freundschaftlichen Verhältnissenlebte, mit den Schwyzern und Glarnern aber im Landrechte stand. Nur im Jahre1438 schienen die friedlichen Verhältnisse sich zu trüben, da die Feldkircher undSarganser auf einem Streifzuge an Werdenberg vorbeizogen, und weil sie glaubten,die Werdenberger hätten ihren Zug den Feinden verrathen, sich Plötzlich der StadtWerdenberg näherten und 10 Einwohner derselben, welche, in der Meinung, esseien Freunde, ihnen entgegengegangen waren, erschlugen. Hierzu kam noch, daßHerzog Friedrich die Herrschaft Bludenz, welche Gr. Wilhelm als Pfandschaft vonOestreich besaß, im I. 1433 auslöste^), die Pfandsumme um 1000 Fl. erhöhteund sie dem von Schlandersberg überließ. Gr. Wilhelm, hierdurch erbittert, wen-dete sich von Herzog Friedrich von Oestreich ganz ab und suchte sich den Zürichern,damals Feinden des Herzogs, anzuschließen. Er ging deßhalb am Montag vorLorenzi 1438 selbst nach Wallenstadt, woselbst er mit den Zürichern über die Er-richtung eines Landrechts unterhandelte. Diese Unterhandlungen zerschlugen sichund hatten um so weniger weitere Folgen, als Gr. Wilhelm im folgenden Jahrestarb. Ein Beweis des Ansehens, in welchem Gr. Wilhelm stand, findet sich nichtnur in obigen Thatsachen, sondern auch hierin, daß alle Parteien dieser Lande an-gelegentlich seine Freundschaft suchten und Kaiser Sigismund ihn mit dem obernBunde und den Gr. von Toggenburg eigcnds beauftragte, den zwischen den Wer-

i) Herzog Friedrich von Oestreich d. ä. war den Erben des Gr. Albrechts von Werden-berg d. ä. an dem KaufschMng der Herrschaft Bludenz mit Montafun noch 4000 Fl. schuldig.Gr. Wilhelm, einer dieser Erben, bezahlte diese Schuld, indem er sich mit den Miterbenabfand und dem Herzog den 19. Juli 1433 einen Quittbrief über obige Summe ausstellte;dagegen der Herzog am nämlichen Tage Bludenz mit Montafun als Pfand für diese 4000 Fl.überließ und selbst (23. Juli 1434) gestattete, daß Gr. Wilhelm diese Herrschaft seiner Gat-tin für ihr Witthum verschreiben durste, nur mußte Gr. Wilhelm sich über die Wiedereinlös-barkeit derselbe» reversiren. Nun war Herzog Friedrich dem Sigismund von Schlandersberg5000 Fl. schuldig. Diesem überließ er nun (14. Juli 1438) für obige Schuld Bludenz undMontafun mit dem, daß er aus dem Ertrag derselben 100 Fl. für die Burghut und 125 Fl.an Zinsen, so lange beziehe, bis die 5000 Fl. ganz getilgt sein würden. .S. Lichnowsky,V. Bd. Reg. unter Ziffer 3231, 3232, 3234, 3235 u. 3979. Doch kam die HerrschaftBludenz wieder an den Gr. Wilhelm, indem nach der Urkunde von 1440 (s. unten) Bludenzunter den Herrschaften aufgeführt ist, welche seine Söhne unter sich vertheilten. Tschndi,li. Th. S. 262.