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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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früh gestorben zu sein scheint, da in der Urkunde von 1426 nur noch von einemSohne des Gr. Ulrichs die Rede ist, nämlich dem Gr. Herrmann i.

Gr. Stephan II. der ältere und sein Bruderssohn, Gr. Herrmann I. , warennun die alleinigen Besitzer der schwäbischen und östreichischen Güter dieser MontforterLinie, die sie gemeinschaftlich von 1429 an regierten. Sowohl Gr. Stephan, Hu-gos Sohn aus der dritten Ehe, als Gr. Herrmann, der Sohn des Gr. Ulrichs, desBruders des Grafen Stephan, waren bei dem im I. 1423 erfolgten Tode ihresGroßvaters und Vaters noch minderjährig ^). Herzog Albrecht von Oestreich undder Abt von St. Lambert stellten ihnen daher einen Gunstbrief auS, nach welchemsie ihre von Oestreich und der Abtei herrührenden Lehen erst nach sieben Jahren em-pfangen durften; einen ähnlichen Brief stellte für sie zu Tottmann in Ungarn KaiserSigismund im I. 1426 für ihre ungarischen Lehen aus. Nach Verfloß der siebenJahre (20. Juli 1430 zu Wien) belehnte auch wirklich Herzog Albrecht IV. , alsältester der östreich. Habsburgischen Familie, den Gr. Herrmann und seinen Oheim,den Gr. Stephan, mit der Mannschaft, welche die von Pfannenberg und von Sta-dek früher in Oestreich besessen und die nach deren Aussterben in männlicher Liniedem Lehenherrn heimgefallen, aber dem Gr. Hugo von Montfort geliehen wordenwaren.

Während der Minderjährigkeit der obigen beiden Grafen besorgte ihre Mutterund resp. Großmutter, die Anna von Neuhaus, dritte Gemahlin des Gr. Hugo,die Vormundschaft unter dem Schutze der östreich. Herzoge, welche sich der ihremSchutze Empfohlenen auch annahmen, wie die Urk. vom 16. Dez. 1430 zu Neustadtund 3. Juli 1432 zu Jnspruck zeigen, nach welchen ihnen Herzog Friedrich derältere den halben Zehnten zu Freileuten und die in Neuwinkel erkauften Lehen eignet^).

Nach dem Tode des Gr. Herrmann (1434) übernahm dessen Onkel, GrafStephan II. d. ä. die Vormundschaft über die drei minderjährigen Söhne des Gr.Herrmann I. , nämlich den Johann I. , Georg i. und Herrmann II., bestimmteaber auf den Fall seines Todes den 14. Juli 1433 die beiden Herzoge Friedrich d. j.(nachmaligen Kaiser) und dessen Bruder Albrecht zu Vormündern derselben. Vonobigen Herzogen erhielt Gr. Stephan in diesem Jahre das Stadeksche Haus zu Für-stenfeld zu Lehen, dagegen er denselben den Thurn in Fürstenfeld am Eck eignet ^).

Gr. Johann von Lupfen, der sich im I. 1425 im Namen dieser Minderjähri-gen mit der Elisabeth, Markgräfin in Hochberg, wegen Bregenz verglich, war ihrStellvertreter in Schwaben. Beide wurden mit Bregenz und den östreich. und steirischen

>) S. Anhang Nr. 194.

2) Lichnowskys Lieg. zum V. Bd. Z. 2923 u. 3141.

Lichnowskys Reg. zum V. Bd. Z. 3142, 3443, 3467 u. 3468.