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Gütern gemeinschaftlich belehnt, Gr. Herrmann noch besonders mit den Stadek'schenGütern, als der Erbschaft seiner Mutter. Gr. Stephan nahm in seinem und desHermanns Namen Besitz von Bregenz und den schwäbischen Gütern. Er hielt sichmeistens in Pfannenberg auf, erwarb für sich die Pfandschaft Fürstenfeld in Steterund das Schloß Neuburg in Churwalchen. Von Kaiser Sigismund erhielten beideden 30. Dezember 1429 einen Gunstbrief, daß sie und ihre Nachkommen in derStadt Bregenz und allen ihren Gerichten Stock und Galgen, d. i. den Blutbann,haben mögen.
Des Gr. Stephan Bruderssohn, Gr. Herrmann, war im I. 1434 gestorben.Dieser Gr. Herrmann I. von Montfort-Bregcnz war mit Margareth, einer Gräfinvon Cilly, verehelicht. Die Gr. von Cilly, eines Stammes mit den Grafen vonGörtz, besaßen große Güter in Steiermark an der Sana und auch in Ungarn undgehörten unter die ersten Magnaten des Herzögthums Steiermark. Besonders hobsich der Glanz und das Ansehen dieser Familie, als der König von Ungarn undnachmalige Kaiser Sigismund die Barbara, eine Gr. von Cilly, im I. 1404 ge-heirathet hatte. Ihr Bruder Ulrich, verwegen und ehrgeizig, spielte eine großeRolle in der Geschichte des Kaisers Sigismund und selbst noch in der seines Tochter-mannes, Kaiser Albrechts n. und seines Enkels, des Königs Ladislaus von Ungarn,des Kaisers Albrecht ii. Sohn; ja Gr. Ulrich von Cilly wurde sogar beschuldigt,«ach dem Throne Ungarns und Böhmens gestrebt zu haben. Mit dem großen Hu-uiad und dessen Söhnen lebte er in Feindschaft und wurde im I. 1456 auf einerZusammenkunft mit den ungarischen Magnaten, unter welchen sich auch Ladislaus,Huniads ältester Sohn, befand, erschlagen. Er hinterließ keine Kinder und seineErbschaft sprachen der Kaiser Friedrich und König Ladislaus von Ungarn, beide als einan den Landesherrn (Oestreich) heimgefallenes Lehen, die Gr. von Görz aber alsdie Stammverwandten an. Auch die Gr. von Montfort, als Söhne der Margarethvon Cilly, scheinen einigen Anspruch auf die Allodien gemacht zu haben. Alleindas Recht des Starkem und der Diplomatik entschieden auch hier. Kaiser Frie-drich bestach den Statthalter des ermordeten Grafen Ulrich, Johann Wittowecz,daß er ihm Stadt und Burg Cilly einräumte. Einmal im Besitz, behaupteteer sich mit Gewalt vorerst gegen diesen Wittowecz selbst, der von ihm abgefallenwar und die Partei des Königs Ladislaus ergriffen hatte, dann gegen den KönigLadislaus, dessen Tod (starb zu Prag den 20. Nov. 1457) den Erbstreit zwischendiesen beiden beendigte. Der mindermächtige Gr. von Görz wurde befehdet, bis erauf seine Rechte verzichtete. Die Gr. von Montfort scheinen einige Güter als einigeEntschädigung erhalten und damit sich um so eher begnügt zu haben, als sie ohnehinals Lehenleute und Landessassen von Oestreich in vielfacher Verbindung und Abhän-gigkeitsverhältnissen mit dem Kaiser Friedrich standen, wie eine Urkunde vom 6. Nov.