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der dritte, Herrmann n., verehelicht mit Cäcilia von Lichtenstein, Pflanzte dieMontfort-Bregenzer Familie fort. Gr. Johann, sein Bruder, war ein kriegerischerund angesehener Mann, der an den Fehden, welche damals auch in Oestreich wü-theten, sowie an den Kriegen Kaiser Friedrichs mit dem König Matbias Corvin vonUngarn thätigen Antheil nahm. Das letztere bestätigt eine Urkunde vom 19. Juni1466^), in welcher Gr. Johann von Montfort sich verschreibt, daß er binnen Jah-resfrist wider König Mathias und das Königreich Ungarn keine Feindseligkeiten un-ternehmen und das Schloß Rohrau einstweilen dem Georg Praustorffer übergebenwolle. Papst Paul ii. hatte nämlich einen Legaten, Dominik, abgeschickt, um dieFeindseligkeiten, die zwischen dem Kaiser Friedrich und dem König Mathias vonUngarn obwalteten, beizulegen und so den letztem in den Stand zu setzen, den Krieggegen die Türken, gegen welche der Papst alle Völker aufforderte, mit allen seinenStreitkräften fortführen zu können. Daß man nun den Gr. Johann als einen be-deutenden Gegner des Königs Mathias angesehen, beweist obige Urkunde, aber esist auch ein Beweis der Macht und des Ansehens dieses Mannes. Aber auch dieFehden unter dem Adel selbst, welche Oestreich und Steier verheerten, suchte manbeizulegen. An diesen scheint auch Gr. Johann Theil genommen und mit dem NiklasGribinger und Greßl, zwei steirischen Adeligen, in Fehde gelebt zu haben. Letzterestellten deßhalb den 19. Nvv. 1466 einen Hintergangsbrief auf Kaiser Friedrich aus,welcher durch einen Schutzbrief diese Fehde den 7. Jan. 1467 beilegte 2).
Johann starb im I. 1469, wie oben angegeben wurde, ohne Erben. — Gr.-Herrmann besorgte, da sein Bruder Johann sich mehr mit den östreich. Angelegen-heiten abgab, die schwäb. Herrschaften. Hier hatte er theils mit der Stadt Wangen,theils mit den stammverwandten Gr. von Montfort zu Tettnang, theils über einzelneRechte, die beide Theile für sich ansprachen, mehrere Anstünde, welche in früherenJahren zu verderblichen und blutigen Fehden geführt haben würden. Allein, ein-geschüchtert durch des Kaisers Ansehen, welches wenigstens den kleinern minder Mäch-tigen jede Selbsthülfe verbot und auf das Recht hinwies, welches auf des KaisersBefehl der schwäb. Ritterbund und auch die Reichsstädte handhabten, wurden nun-mehr diese Irrungen auf friedliche Weise durch Vergleiche und Schiedssprüche beige-legt. So wurde den 12. Januar 1475 der Streit zwischen dem Gr. Herrmann II.und der Stadt Wangen, die von dieser Stadt zu Bürger aufgenommenen Leute desGrafen von Montfort, so den 26. August 1479^) die Irrungen zwischen dem Gr.Ulrich von Montfort-Tettnang und den freien zu Eglofs gehörigen Leuten einer-
») S. Anhang Nr. 284.2) S. Anhang Nr. 28Z.ö) S. Anhang Nr. L97.