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bigern ausgeworfenen Deputate nicht zufrieden waren. Diese Unterhandlungenführten endlich dahin, daß die Grasen beschlossen, nachdem die Konservatoren derFamilie, damals der Fürstbischof Rodt von Konstanz und der Fürst von Fürsten-berg, sowie Gr. Ludwig von Oettingen - Wallerstein Anfangs August 1779 ihreEinwilligung gegeben, sich aller ihrer Besitzungen ganz zu entschlagen und alles anOestreich zu überlassen.
Der hierüber gefertigte Entwurf ist vom 14. August 1779 und befindet sichin dem fürstl. Fürstenberg. Archiv zu Donauöschingen.
Diese Urkunde fängt an:
„So allgemein bekannt, die üblen und zerrütteten Umstände unsers uralt gräfl.Hauses bereits aller Orten geworden, so anhaltend wäre die Reihe aller GattungUnglücksfällen, die daßelbe seit vielen Jahren unaufhörlich verfolgt haben. Schonunsere Ahnen und Vorfahrer sahen durch Brand, Prozesse, sich genöthigt, in einesehr beträchtliche Schuldenlast zu versenken, und nicht änderst als mit denselbenaußerordentlich beschwehrt traten wir von unserm in Gott ruhenden Hrn. Vater dieHerrschaft an; so daß wir unmöglich mehr daraus zu erschwingen im Standewaren,sondern in Ermangelung hinreichender Einkünften Uns standesmäßig aufzuführen"und zugleich den zahlreichen Creditoren Genüge zu leisten, immer noch tiefer inSchulden geriethen und auf wiederholtes Andringen der Gläubiger in die Nothwen-digkeit versetzt worden sind, bei Ihrer Kön. Kaiser!. Majestät die vorwaltenden In-solvenzen anzuzeigen:
„Nach allseitiger reifer Ueberlegung, um sowohl, wie ervfterter Creditorschaftzu dem Ihrigen verholfen, als auch unser? Betrangniße gemildert werden möchten,die leider! auf das höchste gestiegen, und nach bedächtlichem langen Bedenken rc.bleibt nichts übrig, als:
1) Wir begeben uns andurch und treten ab an Jhro K. K. A. Majestät aller-höchst Dero Erbthrvnfolgern und Nachkommen. „alle unsere Herrschaften und
Güter, sie mögen eigenthümlich oder Reichslehen seyn, als benanntlich die Graf- undHerrschaft Tettnang, die Herrschaft Langenargen, das Amt Hemmighofen, das Rit-tergut Schomburg u. s. w."
2) Alles, was zu obigen gehört, alle Orte, Höfe rc., mit Ausnahme desOberhofs, welcher als Allod von seiner Großmutter, der Gräfin, geb. von Thun,dem Gr. Anton gehört; dcßgleichen alle Armatur, Schlösser, Oekonomiehäuser,ihre vorhandene Ausrüstung, Schütten, Keller mit Fässern rc. — Hier ist dieBitte beigefügt, den Grafen möchten die in den Schlössern Tettnang, Argen undSchomburg befindlichen Mobilien, Malereien, Bettgewand, Weißzeug rc., alleswas nicht nagelfest ist, überlassen werden.