218
L- 2.
Graf Härtn»«»» I. von Werdenberg zu Sargans und Graf Hugo in.von Werdenberg zu Werdeuberg.
Die beiden Bruder, Hartmann l. und Hugo Hl. , theilten nach ihres VatersHugo lk. Tod dessen hinterlassene Besitzungen in der Art, daß Hartmann die Graf-schaft Sargans, Hugo dagegen die Grafschaft Werdenberg und Rheineck erhielt.Theilungsbrief findet fich keiner vor, nur beweist dieses der spätere Besitzstand, sowie,daß die Nachkommen Hartmanns sich in der Regel Grafen von Werdenberg zu Sar-gans schriebe», auch Hartinann selbst auf dem Schlosse Sargans sowie dessen hin-terlassene Wittwe (In csstro noslro 8args»8) Urkunden ausstellten. Doch lebtendiese beiden Briider in gutein Einverständnisse, was für sie um so nothwendigerwar, als bald nach dem Tode ihres Vaters ein Krieg zwischen ihnen und ihrenVerwandten (sie »raren Geschwisterkinder), den Gr. von Montfort ausbrach. Ander Spitze der letzteren stand Gr. Rudolf zu Feldkirch (s. I. Abth. §. 3). DieserKrieg oder Fehde, dessen nähere Veranlassung sowie das Einzelne des Verlaufs un-bekannt ist, griff weit um sich. Auf der einen Seite stand die vereinte Macht derMontforter, welche an denen von Toggenburg und andern mächtige Helfer fanden,auf der andern fanden aber auch die Werdenberger unter den Edlen des LandesFreunde und Kampfgenossen, »reiche sie in den Stand setzten, ihren Feinden imfreien Felde den Kampf -zu bieten. Doch war den Werdenberger» das Kriegsglücknicht hold, indem sie in einem für die damalige Zeit entscheidenden Gefechte geschla-gen wurden, worauf Gr. Rudolf v. Feldkirch das alte Stammschloß Fortifels beiGrabs eroberte und die Grafschaft Werdenberg verheerte. Aber auch auf der an-dern Seite müssen sich diese Verheerungen, erstreckt und die Landschaft Toggenburg,die Güter des Klosters St. Johann im Thurthale rc. berührt haben, indem nach ge-endigtem Kriege die Gr. Rudolf und Ulrich von Montfort (1261) eine Vergabungan das Kloster St. Johann als Schadenersatz machten und die Mechtild, Äbtissindes Frauenstifts zu Zürich, laut Urk. von» 12. Nov. 12631) sich genöthigt sah,einige Klostergüter zu verkaufen, um die Schulden zu bezahlen, welche das Klosterwährend der Fehde zwischen Friedr. von Toggenburg und dem Gr. Hugo von Wer-denberg zu machen sich genöthigt sah (enl 8olv6nita üebila, quao tiabemus exxuerrs kricleriei so roggondurg et Ilugouis üo Vperäenborg).
Ein Beweis, wie man so wenig das Eigenthum selbst der Klöster und Kirchendamals schonte, sowie, daß ein Krieg zwischen so ganz nahen Verwandten nicht für
*) »'evFsrl, 6oN. ällom. I»o. S8«.