Werdenberg zu Werdcnberg und Heiligenberg warm, beweisen alle Urkunden, diesie theils unter sich, theils mit andern ausstellten. Zum Beweis diene der Bun-desbrief, welchen obige vier Brüder mit dem Gr. Johann und Werdenberg zu Sar-gans und dem Bruno, Freih. von Rätzuns in Rheinegg den 12ten Tag zu Weih-nachten 1373 errichteten"), nach welchem sie mit ihren Festen, Städten rc. sich ge-genseitig gegen alle ihre Feinde wollten behilflich sein und die Streitigkeiten ihrerDiener und Angehörigen durch Vergleichsgerichte austragen. In dieser Urkundewerden die vier Werdenberger ausdrücklich Brüder genannt. Auffallend wollten esEinige finden, daß zwei Brüder den gleichen Namen Albrecht führen, allein nochzwei spätere Urkunden von 1377 und 1382 nennen sie gleichfalls wieder Brüder,mit der näheren Bezeichnung, der ältere und der jüngere, nur Tschudi benennteinmal den ältern: Hans Albrecht 2). Die Geschichte dieser vier Brüder ist soenge mit einander verbunden, daß wir dieselbe auch hier im Zusammenhange gebenwollen.
Die Erbschaft, welche sie von ihrem Vater erhielten, bestand aus den Herr-schaften Werdenberg mit Wartau und Freudenberg, Heiligenberg, Rheinegg mitAltstetten, Bludenz mit Montafun, Eglofs, Tamils und Hohentrüns in Grau-bündten, die Kastenvogteien über Disentis und St. Johann im Thurthal mit nocheinigen Schlössern und Gütern. Ein ansehnliches Gebiet, wäre es vereint und inder Hano eines Einzigen geblieben. Hohentrüns hatte zwar noch bei Lebzeiten ihresVaters Bischof Peter zu Chur (1360)^) an sich gezogen, wahrscheinlich währendder Fehde der Werdenberger mit den Grafen von Montfort, doch kam dasselbe baldwieder in den Besitz der Werdenberger. Anfänglich besaßen die Brüder ihre Herr-schaften gemeinschaftlich, wie obige Urkunde beweist. Eben dieses beweist noch eineweitere Urkunde vom Mittwoch nach Frohnleichnamsfest 1377, nach welcher allevier Brüder gem ein sch aftlich bezeugen, daß sie „um alle Stoß und Mißhellungvon unser Vogty unsrer Vesti ze Fröuvenberg, so wir mit ehrwürdigen Hrn. AptJohannß v. Pfävers hattend, beiderstt uff unsern lieben Vettern Gr. Rudolfen vonMontfort, Hrn. zu Feldkirch zu Ußspruch kommen sind"'").
dienen, wofür er 200 M. S. Zoffmger Gew. erhalten soll, nebst Schadenersatz an Reffen,nach „weil. Herz. Albrechts alten und gewöhnlichen Anschlag". Ob diese Urkunde aber vondem Vater, Gr. Albrecht, und von einem seiner beiden gleichnamigen Söhne ausgestelltwurde, dürfte schwer auszumitteln sein.
') Orig.-Urk. im Fürst!. Fürstenb. Archiv mit K Sigillen, von welchen 2 zerbrochensind. Anh. Nr. 97.
2) Tschudi, I. Bd. S. 484.
") Tschudi, I. Bd. S. 452, und Lioklu, »j,t. Lx. cur. p. lis.
V Tschudi, I. Bd. S. 496, deSgl. St. Galler Archiv.