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seinen Leuten, die auf dem Hofe St. Peter und in den Silbergen wohnten, die zuden Festen Pürs, Alt- und Neuschellenberg, zum Kellneramt in Wollfurth ge-hörten und auf seinen Höfen ob der Bregenz hausten in den Jahren —1384,1391—1408 besondere Freiheiten^). Den Montafuner Hofjüngern gab er dieFreiheit, ihr Eigenthum zu verpfänden, zu verkaufen und nach ihrem Gefallendamit zu schalten, ohne bei der Herrschaft anfragen zu dürfen, auch bewilligte erihnen (1382) auf der Blatten zu St. Peter ein eigenes Märzengericht zu halten,auf welchem alle ihre Streitigkeiten außergerichtlich oder rechtlich entschieden wer-den sollten. Seiner Stadt Bludenz bewilligte er (1408), daß diese ein Umgelderheben und den Ertrag desselben zum Bau, Nutzen und Ehre der Stadt verwendendürfe 2). Im Jahre 1391 verband er sich mit seinen obgenannten Leuten und denFeldkirchern und den Orten, die zu Feldkirch und den östreich. Antheil von Bregenzgehörten, damit sie sich gegenseitig schützen und ihre Freiheiten kräftiger wahrenkönnten 3).
Dieses Zutrauen des Gr. Albrecht, die Liebe, die er den Deinigen bewies,täuschten ihn auch nicht, und die die Menschheit ehrende Wahrheit, Liebe und Ver-trauen schaffen Liebe und Vertrauen bestätigte sich auch hier auf eine schöne Weiseund gewährt ein Bild, das besonders im Gegensatz mit den blutigen, kriegerischenWirren der damaligen Zeit, den Fehden der Großen unter sich, den Aufständen derVölker re. dem menschlichen Herzen nur wohlthuend und erfreulich sein kann.
Die Appenzelleift), nachdem sie das Joch des Klosters St. Gallen gebrochenund die vielleicht zu weit getriebenen Forderungen ihres Abts Cuno mit bewaffneterHand abgewiesen hatten, wurden siegesstolz und übermüthig. Ihnen genügte die
r) Zellweger I. e. Th. l. S. 313.
2) Merkes Vorarlberg, U. Abth. S. 247.
s) Diese Urkunde ist vorn Freitag nach Maria Himmelfahrt 1391. Gr. Albrechterklärt, daß er alle seine Angehörigen der Leibeigenschaft entlasse, sich mit ihnen und demAmmann, Räthen nnd Bürgern zu-Feldkirch rc. eidlich verbinde, mit ihren Städten, Fe-stungen u. s. iv. gegen Jedermann, Oestreich ausgenommen, beizustehen. Mit dem Gr.Albrecht werden in diesem Bundesbriefe von seiner Seite ausgeführt: der Vogt, Rätheund Bürger zu Bludenz, die Leute im Hofe St. Peter, das Thal Montafun und Sil-Lerberg, die Burgherrn auf Pürs, auf Alt- und Rcuschellenberg, der Kellner zu Wol-furth und alle die Leute, welche zur B-^g Bludenz gehören und die aufwärts am FlusseBregenz wohnen. Von Seiten Feldkirch wurden genannt: Ammann, Räthe und Bürgerder Stadt Feldkirch, der Burgherr auf der alten Ramschwag, die Leute zu Testers, derLandammann und das Gericht zu Rankwil, die Walscr in Damils und Laterns, Fußachund Höchst, die Leute zu Dornbürcn, Stiglingen und Knie, der vordere und Hintere Bre-genzerwald, die Leute an der Langenegg, endlich der Vogt nnd die Leute der FestungStanftn. M. Merkes Vorarlberg, I. Abth. S. 113.
Zellwegers Geschichte, Th. I. S. 388 u. 387.