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und Schwhz erhalten und durch die Vermittlung dieser beiden Kantone einen Ver-trag und resp. Frieden mit den Appenzellern für Werdenberg (1406) abgeschlossenhatte, welche bis Martini 1408 andauern sollten und durch welche ihm der Besitzvon Werdenberg gewährleistet wurde*) (s Absetzn, k. §. 11.). Dagegen verfolgtenund vollbrachten die Appenzellcr in diesem Jahre (1400) einen höheren Plan, dessenIdee, nach Zellweger, wahrscheinlich von dem erfahrenen ,und klugen Jtal Reding,dem alten Landammann von Schwyz, ausging, nämlich den, einen neuen Bundzu errichten, welcher sämmtliche Bewohner von dem Vorarlbergs und den Gränzenvon Graubündtcn bis an den Bodeusee, mit Einschluß der Appenzellcr, umfassensollte. Wirklich gelang dieses Vorhaben noch im Herbste d. I. Die Stadt St.Gallen, das Land Appenzell, die Städte Feldkirch und Müden;, das ganze Wall-gau und Montafun, alle Angehörigen des Banners von Rankwil, inner und außerder Clus, das Rheinthal, nämlich Rheinegg, Altstetten, Marbach, Bernegg,Balgach, Lustnau und Griefen, die Bewohner des Etschnerberges, die auf dem lin-ken Rheiuufer gegen Sar und Gambs, endlich Fußach und Höchst schwuren zusam-men. Dieser Bund nannte sich, im Gegensatze des Bundes der vereinten schwäbi-schen Seestädte, der Bund ob dem See. Der Hauptzweck dieses Bundes war dieBehauptung ihrer Freiheit gegen Jedermann, zugleich aber auch, um einen Vorwallzwischen Oestreich und den Eidgenossen der Schweizer zu gründen, durch welchesersteres nach Tyrol zurückgedrängt und die Waldstätte vor allen Angriffen von die-ser Seite gesichert wurden 2). Nach dem mit Feldkirch (10. Sept. 1405) errichtetenBundeSbrief, welcher vorerst auf 10 Jahre, dann für immer dauern sollte, solltendie Feldkircher auf die Mahnung der Verbündeten, oder, wenn an Tagen dieMehrheit es verlangte, aus eigene Kosten den Bundesgenosse» und umgekehrt zuHülfe ziehen, geschehe cö aber mit Büchsen oder anderen BelagerungSwerkzeugen, sosoll der Bund sie nicht im Schaden lassen. Ueber Zwistigkeiten unter ihnen selbstsollte die Mehrheit der nicht betheiligten Boten entscheiden, und die sich dem Spruchenicht unterwerfen, hierzu von den übrigen gezwungen werden. Privaten solltenvor dem Richter des Beklagten Recht suchen. Kein Theil dürfe mit den Feindendeö Bundes Friede machen, auch soll kein Bundesgenosse auf sein Privatwohl, son-dern nur auf daS allgemeine Beste sehen. Diesem Bunde, welcher sich dem grauenBunde in Oberrhätieu sowie dem der Waldstätte anschloß, hatte sich Bregen; mitdem Gebiete des Gr. Wilhelm von Montfort noch nicht angeschlossen. Gr. Rudolfhaßte den letzter», weil er Lein Herzog Friedrich geholfen, ihn aus Werdenberg zn
') Zellweger rc., I. Tb. S. 3«>6.Zellweger I. e., I. Bd- S. 36b.