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daher Geld aufzunehmen, was um so schwieriger, da einerseits das baare Geld da-mals überhaupt selten war, anderseits bei der damaligen Unsicherheit des Eigenthumses an Credit überhaupt fehlte. Wie schwer es dem Bischof Hartmann war, einAnlehen zu erhallen, dieses beweist, daß ihm Wolfhart und Ulrich Thüriug, dieBrüder von Brandis, nur auf besondere Verwendung und unter der Bürgschaft desGr. Johann von Werdenberg-Sargans 2000 Fl. gegen eine jährliche Gülr von24 M. Silber liehen, wofür Bischof Hartmann dem letztem und dessen vier Söhneneine eigene Urkunde t) als Rückbürgschaft am Dienstag nach St. Georgentag 1399ausstellen mußte, in welcher er ihnen gewissermaßen sein ganzes Bisthum verpfän-dete und ihnen auf den Fall, wenn diese Bürgschaft'ihnen zum Nachtheil gereichensollte, erlaubt „unser und unser Erben, und ouch des Gottzshuß ze Chur, Lüt undGut anzcgriffcn, ze nöten und ze pfänden, mit und one Gericht, wie und in wel-chen Weg sie wellend, ald (oder) Inen allerbest fügt und wolkumpt." Auch gaber ihnen ziun besondern Unterpfand seine von seinem Bruder ererbte HerrschaftVaduz. Dieses Geld reichte aber lange nicht hin, Hartmann sah sich daher genö-thigt, einzelne Besitzungen zu veräußern. So zeigte Bischof Hartmann und dessenBruder, Gr. Heinrich den 20. Dez. 1395 dem Abt Cuno zu St. Gallen an 2),daß sie die Burg Rebstein mit Zugehörde, so ein Lehen von St. Gallen war, anden Ritter Ulrich von Embs den ältern verkauft hätten. Abt Cuno bestätigte amDienstag vor Lichtmeß 1396 diesen Verkauf. Um 160 M. S verkaufte Hartmanndas Ammannamt (1406) der Stadt Chur an diese Stadt und von den Juden, da-mals fast den einzigen Geldmäklern und Geldleihern, nahm er Geld auf. LetztereSchuld betrug 2710 Fl., für welche er den 19. April 1409 denselben das Kapitel,die Herrschaft und die Stadt Chur zum Pfande einsetzte^). Bald sah sich Hartmannzu neuen Geldaufnahmen genöthigt. Er nahm daher von Wandelburg, der Äb-tissin des Klosters Katzis, 175 M. S. auf, für welche er ihr mehrere Güter undGefälle laut Urkunde vom 13. März 1411 gegen Wiederlosung einräumt. Solastete Geldnoth und Armuth auf dem sonst so reichen und angesehenen Fürsten undBischof. Noch drückender lasteten aber auf den Unterthanen das mit den Fehden derdamaligen Zeit unzertrennbare Elend. Einzelne Häuser, ganze Dörfer wurden aus-geplündert und niedergebrannt. Die Bewohner standen unter den Waffen, derFeldbau lag darnieder und Viele zogen in fremde Länder, in welchen größere Ruhe,Sicherheit des Eigenthums herrschte. So klagen die Nachfolger des Bischofs Hart-mann noch lange, daß die Gegend verödet sei und es an Arbeitern fehle, da durch
H Bei Tschudi I. Th. 7. Bd. S. S96.
2) Anhang Nr. 138.
LirUkorn, Nist. Itp. 6ur. p. 130 und 6oü. vtpl. 131.