317
eines Stammes, mit einander nahe verwandt und verschwägert waren, auch die Wirrendieser Zeit es beiden schon zur heiligen Pflicht gemacht hätten, sich recht enge undfest an einander anzuschließen, um sich wo möglich der weitem Ausbreitung desöstr. -Hauses von der einen, sowie der Eidgenossen von der andern Seite erwehrenzu können, allein auch hier wurde die Stimme der Vernunft und der Klugheit nichtgehört. Die natürliche Folge war, daß alle streitenden Parteien sich erschöpftenund ihr Land und ihre Leute nach und nach veräußern mußten. Gr. Hans sah sichdurch diese und die vorangegangenen Kriege so aller Geldmittel entblößt, daß er sichgenöthigt sah, die große Summe von 13000 Hl. von dem Herzog Leopold zuentlehnen, damit, wie er selbst schreibt, „wir unsern großen, täglich wachsendenGepresten fürkommen und gewendt haben." Allein nach damaliger Sitte mußte einUnterpfand gegeben und dieses in die Hände des Gläubigers sogleich gestellt werden.Gr. Hans übergab daher mit seinen vier Söhnen Rudolf, Hans, Hugo und Hein-rich das alte Erb seiner Väter, Sargans, „und unser eigen Best: und Statt, undunser Graffschafft und Herrschafft, so darzu gehörend, mit Lüten, Gütern, mitGnossame und Vogtine, Gerichten, Twingen und Bannen, mit Stürm, Zinsen,Bällen und Gelösten.... mit Bergrechten, Jsenwerk und Schnuten, mit demBowhoff ze Sargans u. s. w." Diese Urkunde ist an Mittwoch nach St. Michaels-tag (4. Okt.) 1396 ausgestellt, als Bürgen sigelten dieselbe: Gr. Hartmann, Bi-schof zu Chur, und Abt Burkard zu Pfeiffers ^).
Aber auch diese wenn schon große Summe reichte nicht hin, dem Gr. Hansaus seiner Geldverlegenheit zu helfen, zudem benutzte der Abt Burkard von Pfäffersdie Geldverlegenheit des Gr. Hans, um die Vogt- und Schirmvogteirechte, welchedie Grafen von Wcrdenberg (um diese Zeit Gr. Hans) besaßen und welche, wiealler Orten also auch hier, zu immerwährenden Klagen und Streitigkeiten Anlaßgegeben hatten, an sein Kloster zu bringen.
Der Abt Burkhard zahlte nach mehrjährigen Verhandlungen, Beschwerdenund Gegenbeschwerden (1397) dem Gr. Hans 1200 U Hl., wogegen letzterer ausalle Schirm - und Schutzvogteirechte an das Kloster verzichten mußte. Die hierübererrichtete Vertragsurkunde findet sich in Gerold Sinters Chronik des Klosters Pfäf-
S. Tschudi, I. Th. S. S92. Vergl. Gnler, XIV. Bd. S. 212 b. Nach Einigen,wiewohl unrichtig, soll Sargans schon im I. 1376 an Herzog Leopold den ältern verpfändetworden sein, was aber offenbar uurichtig erscheint, wie die angeführte Urkunde und eineweitere des Herzogs Leopold, gegeben zu Enstsheim den 28. Nov. 1396, beweisen. Nachletzterer gestattet Herzog Leopold dem Gr. Johann und seinen Söhnen die Wiedereinlösunggegen Erlegung obiger Pfandsumme.