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belehnt Gr. Hartiuanu, Bischof von Chur, mit Zustimmung seines Kapitels seineVettern, die 4 Bruder von Werdenb.-Sargans mit der Grafschaft zu Schambs, in diegehört der Rheinwald, die Burg Bäreuburg, der Hof zu Tumils mit dem Kirchen-satz daselbst und die Burg Ortenstein. In dem zweiten Briefe nehmen die vierBruder das Lehen an, mit dem, daß sie „einen geleiten Eyd zu Gott und den Hei-ligen, Trüw und Warheit zu halten, liplich geschworen habend, ze dienen als einLehenmann thun soll sinem Lechen Herrn rc." *) Nach diesem Lehenreverse und derGesammtbelehnung aller vier Brüder besaßen sie die Erbschaft ihres Vaters unge-theilt und gemeinschaftlich. Im Wesentlichen scheint es auch hierbei verblieben zusein, nur daß den einzelnen Brudern besondere Gefalle zugewiesen wurden, die sieals ihr Eigenthum ansahen und behandelten. Der Beweis findet sich darin, daß,nach Fast, Gr. Rudolf für sich seine Rechte, die er in Laar besaß, um 300 Gold-gulden im I. 1424 verkaufte2).
Von den beiden Brüdern, Grafen Hugo und Hans, findet man nur wenigesin der Geschichte. Außer in den drei obigen Urkunden kommt der Name Hugo nurnoch einmal im Jahre 1421 vor, auch von Hans geschieht keine weitere Erwähnung,als daß er im 1.1414 sich in Konstanz eingefunden und der Eröffnung des ConzilSangewohnt habe, auch soll er mit Guta, einer Tochter des Herzogs von Tek, ver-mählt gewesen scin^). JmJ. 1434 bestätigt der Kaiser Sigismund zu Basel (s- unten)den beiden Brüdern von Werdenberg-Sargans, Rudolf und Heinrich, ihre Be-sitzungen rc. Von den beiden andern Brüdern geschieht keine Erwähnung mehr, beidemüssen entweder schon damals gestorben gewesen sein, oder aber das Land verlassenhaben, um anderswo im geistlichen Stande oder als kriegerische Abenteurer ihrGlück zu suchen, da durch die unter ihrem Vater erlittenen Verluste ihre Gesammt-güter und Vermögen sich so sehr verringert hatten. Der älteste dieser vier Brüder,Gr. Rudolf, war in den geistlichen Stand getreten. Der Einfluß seines Groß-onkels , des Gr. Rudolf von Montfort zu Feldkirch, welcher an dem BisthumeChur die Stelle eines Domprobstes, Schirmvogts und Verwalters im Zeitlichen zu-mal bekleidete, verschaffte ihm frühe eine Pfründe bei dem Domstifte daselbst. Alsnun dieser sein Großonkel aus dem geistlichen Stande austrat, weil sein Bruder Ulrichohne Erben gestorben war und Rudolf sich vermählte, was nach damaliger Sitte in
>) S. Tschudi I. Th. S. 605 u. 606.
2) Nach Bernh. v. Frik, Habsburg. Urbar, gehörte im Z. 1303 die Grafschaft Laarmit allen Rechten dem Habsburg. Hause. Manuscr. in der von Laßbergischen Handschris-ten-Sammlung.
3) Beschreibung des K. W. Oberamts Kirchheim von 1842. — S. Crusius, II. Th.S. 23.