Buch 
Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
Seite
347
JPEG-Download
 

347

aufgefordert, die beiden Grafen Wilhelm und Georg am Donnerstag vor Michaelisin einem eigenen Absagebriefe, in welchem sie als besondere Ursache der Feindseligkeit vonihrer Seite noch hervorhoben, daß Oestreich dem Gr. Wilhelm von frühern Kriegenher noch mehreres schuldig sei, was er als ehemaliger üstr. Hauptmann zu Wallenstadttheils als Sold für seine Person, theils für das an die östr. Söldner bezahlte Geldzu fordern habe. Desgleichen hätte Herzog Sigismund, als Herr zu Wallenstadtund Freudenberg, die Grafen als Besitzer von Sargans mehrfach in ihren Rechtenbeeinträchtigt i), auf ihre Klagen sei niemals Abhülfe erfolgt. Unterdessen nahmder Krieg seinen Ansang. Die Kantone zogen aus, besetzten Frauenfeld und dasThurgau, belagerten und eroberten (28. Okt. 1460) Dießenhosen, brandschatztendie östr. Orte im Rheinthal. Eben so nahmen die Schwyzer und Glaruer Wallen-stadt, Freudenberg, Nidberg und alles, was dem Herzog Sigismund in Sargansgehörte, ein und ließen sich von den Unterthanen huldigen. Ihnen halfen hierbeidie Grafen von Werdenberg.

Hierauf belagerten die Eidgenossen vereint die östr. Stadt Winterthur. Ehesie aber dieselbe erobern konnten, vermittelte Pfalzgraf Ludwig mit den Bischöfenvon Konstanz und Basel einen Waffenstillstand (11. Dez. 1460), welcher imFrühjahre 1461 verlängert, endlich zu einem Frieden führte, welcher am Montagvor dem Frohnleichnamssest (1461) zu Konstanz abgeschlossen wurde, dessen Haupt-inhalt war, daß die Eidgenossen alles Eroberte, nämlich das Thurgau, die StadtDießenhosen und den östr. Antheil von Sargans als Eigenthum behielten.

Die beiden Grafen von Werdenberg, welche mit in diesen Frieden eingeschlossenwaren, erhielten nichts, doch nahmen sich die Eidgenossen dieser ihrer Freunde nunmit mehr Wärme an und suchten ihnen zu helfen. So war der Besitz von Tumilsseit dem Frieden von 1452 noch immer zwischen dem Bisthume Chur und den Gra-fen von Werdenberg streitig, auch machte ersteres noch besondere Ansprüche an dieFeste Ortenstein. Die Entscheidung dieser beiden Händel wurde dem Rathe derStadt Zürich übertragen und fiel zum Vortheil der Grafen von Werdenberg aus,indem ihnen der Besitz von Tumils und Ortenstein (1463) zuerkannt wurde. ImI. 1462 suchten die Kantone der Eidgenossen, welche mit den beiden Grafen vonWerdenberg besonders verbunden waren, durch Feststellung der Rechte und Oblie-genheiten der Werdcnbergischen Unterthanen in Sargans die Ruhe dieses Landes zubefestigen und die beiden Grafen von Werdenberg, ihre Bundesgenossen, im Besitzeihrer Rechte zu erhalten^). Durch diese Vorgänge ermuthigt, suchte Gr. Georg

>) Tschudi, N. Th. S. 602.

2) Nach der hierüber gefertigten Urkunde oder neuem Rodel (Lagerbuch) auf denFreitag nach Pfingsten 1402 winde dieselbe von dem Ruf Gutz, Klaus Beroldingen,