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mentlich von 'Albes, er die Uliner befehdete, Daß er öfter sich in Schwaben aufge-halten, bestätigt die Urkunde vom 22, 'August 1324s), nach welcher sich seineVettern, die Grafen von Werdenberg-Sargans, an die Herzoge von Oestreich mitihren Festen verschreiben. Nach dieser soll es dem Gr. Heinrich gestattet sein, indiese Festen ein- und auszureiten, namentlich auch in Schmalnegg, doch ohne daßdadurch den Oestreichern oder ihren Freunden ein Schaden zugehe, eben so mag auchGr. Eberhard von Würtemberg die Besitzungen seines Tochtermannes in Oberschwa-ben möglichst in Schutz genommen haben. Dieses alles aber konnte doch nicht ver-hindern, daß nach der damaligen 'Art, den Krieg mit Raub und Brand zu führe»,die Heinrich Werdenbergischen Besitzungen aller Orten angegriffen und verheertwurden. Das sog. Seel- und Stiftungsbuch der Pfarrei Trochtelfingen schreibt:n«t nun, 1321, Uomos ot VOMIUU8 IN rrockitoltinKen urtiem m-wtlsllk!i8tkammis oxustain iuvonit^), zugleich auch, daß er die Stadt später wieder herge-stellt und befestigt habe, was auch später seine Nachkommen (1146) gegen Wür-temberg geltend machten.
Nach der Entscheidungsschlacht bei Mühldorf (28. Sept, 1323) zwischen denbeiden deutschen Kaisern, Friedrich von Oestreich und Ludwig deut Baier, in welcherersterer mit seinem Bruder Heinrich gefangen wurden, bekam letzterer auch in Schwa-ben die Oberhand, besonders da nun auch Gr. Eberhard von Würtemberg und dieReichsstädte sich für ihn erklärten und Herzog Leopold, das Haupt der östr, Partei,starb.
Die Freigebigkeit, mit welcher Kaiser Ludwig seine Gnaden und Gaben aus-spendele, theils um seine alten Freunde zu belohnen, theils um sich neue zu erwer-ben, war groß und erstreckte sich auch auf den Gr- Heinrich von Werdenberg, seinemtreuen Freunde und Anhänger, welchen er zu seinem und deS Reichs Landvogt inOberschwaben ernannte, eine Stelle, welche nicht nur Ansehen und Macht, sondernauch Reichthum gewährte, indem die Ausübung der wenn auch schon sehr geschmä-lerten Rechte der alten Kaiser und Herzoge von Schwaben, sowie der Einzug derReichssteuern und anderer Leistungen rc,, welche besonders die Reichsstädte noch ent-richten mußten, dem kaiserlichen Landvvgt übertragen waren, so daß Herzoge, mäch-tige Grafen und Fürsten sich ernstlich um das Amt eines kauert, Landvogts bewar-ben. Daß aber dem Grafen Heinrich von Werdenberg diese Stelle für Oberschwa-
H Tschudi I. Th,, S. 301.
2) Im Fürstl. Fnrstenb, Archiv zu Donauoschingen, Manuscr. Das Manuscript nenntihn: Joannes von Werdenberg, was aber offenbar unrichtig ist, da um diese Zeit keinGr. Johann von Werdenberg lebte und obige Urkunden den Herrn von Trochtelfingenimmer Gr. Heinrich nannten.