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Vetter des Gr. Eberhard von Würtemberg, ein alter Anhänger und Klient desKaisers, benutzte diese, wie es schien, für ihn günstigen Verhältnisse, um sich allenVerlegenheiten zu entreißen und sich für den ihm zugefügten Schaden zu erholen.Den 5. Oktober 1376 erlaubte Kaiser KarllV. dem Gr. Heinrich von Werdenberg,aus dem Dorfe zu Nauve unter der Feste Albek eine Stadt zu machen und darinStock und Galgen zu haben.. Dadurch glaubte der Kaiser wohl, der Stadt Ulmwehe zu thun und dem Gr. Heinrich eine neue Erwerbsquelle eröffnet zu haben,wobei der frühere Verkauf der beiden Orte von 1371, welche Nauve oder Langenaudamals bildeten, an die Stadt Ulm faktisch aufgehoben und aus kaiserlicher Macht-vollkommenheit vernichtet war. Aehnlich dieser Vergünstigung war eine von demKaiser Karl IV. dem Gr. Heinrich in diesem Jahre ertheilte Freiheit und Losspre-chung von allen Judenschulden. Letzteres Geschenk, ob mit Recht oder Unrecht ge-macht, war in finanzieller Beziehung von nicht unbedeutendem Werthe. Alleinbeide, wie es schien, so ansehnlichen Gnaden trugen der Familie von Werdenberg kei-nen oder sehr geringen Nutzen. Die Stadt Ulm in ihrem Gemeinsinne und Patrio-tismus war stark und eben deßhalb, wie immer, wo diese mit Klugheit und, wennauch nur mäßiger Kraft gepaart sind, unüberwindlich. Der Kaiser, die Fürsten,der Adel, welche wohl des sicheren Sieges sich freuen mochten, mußten die Belage-rung von Ulm aufheben und Ulm war nach diesem schweren, entscheidenden Kampfedas alte, mächtige, reiche Ulm, das nicht nur seine bisherigen Erwerbungen beibe-hielt, sondern auch neue machte. Es blieb daher auch im Besitze von Langenauund das Privilegium des Kaisers vergilbte auf dem Papier. Mit dem dem Gr. Hein-rich gemachten Geschenke, mit dem Nachlaß der Judenschulden ging es, wie derErfolg lehrt, nicht viel besser. Zwar waren alle Juden, nach dem damaligen Rechts-zustande des Kaisers und des Reichs Kammerknechte; dem Kaiser, als des ReichesOberhaupt, gehörte daher alles, was seine Knechte, die Juden, besaßen und erwarben.Er konnte daher auch denjenigen, welche Geld von den Juden entlehnt hatten, inFolge dieser angemaßten Rechtsgrundsätze ihre Schulden nachlassen und kein Judekonnte nach dieser Nachlafsung mehr eine Schuldklage anstellen. Allein, wo dasUnrecht sich mit Gewalt und unnatürlichen Anmaßungen geltend zu machen sucht,da tritt die Hinterlist, Schlauheit und Nichtachtung des positiven, faktischen Rechts
liehen Geschütze von da sogleich vertrieben worden. Hierauf habe sie auf die Frage, wieihr die Stadt gefalle, geantwortet: das Nest sieht zwar schön her, aber in demselbensitzen schlimme Vogel. O.-A.-Beschreibung von Ulm, S. 188. Wenn diese Sage richtigist, so scheinen die Ulmer sich bei dieser Belagerung ihrer Stadt wohl zuerst des Pulversbedient zu haben, indem der Michaelsberg zu weit entfernt ist, um mit den ältere»Wurfgeschossen (Bilden, Schleudern) von der Stadt aus denselben erreichen zu könne».