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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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hältnisse geordnet und deßhalb bei dem schwäb. Adel im Ansehen stand, zugleich aberauch, daß seine Verhältnisse zu den Grafen von Würtemberg sich sehr freundlichgestaltet hatten. Nur einmal, und dieses nur vorübergehend, trübten sich diesefreundschaftlichen Verhältnisse. Er. Ludwig von Würtemberg hatte den 3. Februar1446 von Gr. Hans die Bürgschaft gegen die Grafen von Helfenstein für 12000 fl.gefordert. 4) Mochte dem Gr. Hans diese Summe zu groß erscheinen, oder auch erin seinen Mitteln und Kredit beschränkt gewesen sein, da seine Kinder herangewachsenwaren und er um diese Zeit (13. Dezbr. 1445) erst eine Tochter Agnes ausge-steuert hatte, er scheint dieser Anforderung nicht entsprochen zu haben. Nun aberbesaßen die Grafen von Werdenberg Trochtelfingen, welches mit Vorbehalt der Wie-Verlosung an Gr. Heinrich von Werdenberg als Heirathgut seiner Frau Agnes,Eberhards von Würtemberg Tochter, gekommen war. 2) Die Grafen von Würtem-berg kündigten nun diese Pfandschaft auf und forderten namentlich von Gr. Eber-hard von Werdenberg diese Herrschaft zurück. Gr. Eberhard und seine Brüder ver-weigerten die Herausgabe. Als Gründe ihrer Weigerung gaben sie an, daß sie seitlanger Zeit, mehr denn 120 Jahren, diese Herrschaft als Eigenthum besaßen; daßihre Vorfahren Trochtelfingen, wie es jetzt und eine Stadt feie, erbaut; wie siedann auch daselbst ihre Erbbegräbniß hätten; endlich, daß die frühern Grafen vonWürtemberg nie das Eigenthumsrecht angesprochen, auch die Summe der Heim-steuer gar nicht angegeben werden könne, um welche Trochtelfingen ihrem Ahnherrn,dem Grafen Heinrich, überlassen worden sei; dagegen Würtemberg den klaren Buch-staben der frühern Briefe, nach welchen sich Gr. Eberhard von Würtemberg dieWiederlosung vorbehalten habe, damals schon Trochtelfingen eine Stadt genanntworden sei rc., entgegen hielten. Markgraf Jakob von Baden unterzog sich mitseinen Räthen diesen Streithandel zu entscheiden. Nach Anhörung der Parteien fäll-ten sie (1446) das Urtheil dahin: »Wann Gr. Hans und Gr. Eberhard, Gebrü-der, ain leiblichen Ayd zu Gott schweren, das sie nie gehört oder gewußt haben,das die Herrschaft Wirtemberg Aigenschaft zu Trochtelfingen habe, so sollen sie vondieser Klag absolvirt seyn." Und so blieb die Familie der Grafen von Werdenbergim Besitze von Trochtelfingen bis zu ihrem Erlöschen. Doch scheint das gute Ver-nehmen zwischen den beiden verwandten grast. Häusern bald wieder hergestellt wordenzu sein, indem Gr. Hans von Werdenberg dem Gr. Ulrich von Würtemberg zurEinlösung der verpfändete» Herrschaft Gundelfingen 12,400 fl. vorschoß, wie desletzter» Schuldbriefs) dd. Nürtingen, am Samstag vor dem Neujahrsfest 1447

Anh. Nr. 240. Orig. Urk. in den fürstl. fnrstemö. Arch.

2) Stelnhofcr l'oi». 1. S. 286.

3) S. Anh. Nr. 244. 245. 246.