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In der vorgenommenen Theilung erhielt Graf Hans »die Grafschaft zum heil.Berg mit der Pfandschaft Scheitegk und Wiler im Allgow, die Pfandschafft Sigma-ringen» Beringen und Langenenslingen, auch die Pfandschafften, die wir von denRenhartswiler haben zu Beringe», und die Herrschafft Aißlingen, die do stat Acht-tusent Guldin (die da verpfändet ist), die mögen wir damit lösen und an uns ziehen»,dagegen verspricht Graf Hans nachstehende Schuldet« und Leibgedinge allein zuübernehmen: seiner Frau 2352 fl., dem Hans Swelher 2000 fl,, dem Konradvon Bubenhofen und Wernhern Schenk von Stauffenberg 1600 fl., dem FreiherrnWerner von Zimmern 420 fl., dann das Leibgeding an seinen Bruder Ulrich mitjährl. 200 fl. und das an die Wittwe Gr. Hugos, Agnes, geb. von Abensberg.Gr. Eberhard dagegen erhielt für seinen Antheil »Trochtelfingen, Salmandingen,Melchingen, Steinhülben, Megrichingen, Stellen, Erpfingen und Oberstetten. ItemZungnau, Schiltau, Jnneringen, Swrtzingen, undern und obern Schmihen, Neu-kofen, Plattringen und Hohenekh.» Hievon soll er seiner Mutter die auf dieSteuer in Trochtelfingen versicherten 110 U hlr. jährlich bezahlen und eipe Schuldvon 100 U hlr. an den Heiligen zu Salmandingen übernehmen. Weiter wurdefestgesetzt, daß jedem Theile auf den Fall eines Verkaufes der Vorkauf zustehe, demGr. Eberhard das Jagen in den Heiligenberg. Forsten gestartet, die Verleihung derLehen dem ältesten (damals Gr. Hanftn) gehören, jeder von ihnen eine Meßstiftungfür die Familie machen solle.
Am nämlichen Tage verzichtete die Mutter mit ihrer Tochter und ihrem SohneUlrich zu Gunsten ihrer beiden übrigen Sohne, Hans und Eberhard, auf die ihr vonihnen vermachten 8000 fl. Ebenso vertragen sich beide obbenannte Bruder (1451),daß wenn einer ohne männliche ebenbürtige Erben sterben sollte, die Herrschaften demüberlebenden, oder dessen männlichen Erben zufallen sollen mit der Verbindlichkeit,die Töchter standesgemäß auszusteuern. Gr. Hans hatte bei dieser Theilung offen-bar den ansehnlichern Theil erhalten, allein die auf ihn überwiesenen Lasten warennicht unbedeutend, doch gelang es ihm, durch kluge Sparsamkeit die Schulden nachund nach zu bezahlen, wie er dann noch vor 1451 Aißlingen wieder gelöst und dieSchuld an die von Swelher und Zimmern nicht nur bezahlt hatte, sondern amMontag vor Jakobi 1446^) noch von Konrad Gremlich von Krauchenwies »dasgroß und Klein Stadelhvfen bede, und ouch die Vogtien zu Silsenstal, zu Wawten-rüwti und zu Krägenriet und darzu den Wald und die Holtz genannt die Grünwaldmit Gerichten, Gewaltsamin, Zwingen, Pennen und darze alle Lüte, Hofe, Stückund Gütter, Nutz, Güllle, recht, Dienst, gcwonheiten und Erhefftin», um 1600 fl.
') S. Anh. Nr. 230. 231.2) S. Anh. Nr. 241.
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