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200 st. mit dem, daß er diese Summe und noch weitere 1800 fl. zu Wiederherstel-lung der Burg Beringen zu der Pfandsumme von Beringen schlagen und den öfter.Forst und Wildbann zwischen der Schmichen und der Lachen, so wie zwischen Berin-gen und der Donau benutzen dürfe. Gr. Johann und seine Frau mochten wohlnoch immer befürchten, die an sie gemachte Ueberlassung der Grafschaft Sigmaringenkönnte, wie immer, angefochten werden; sie trugen daher dieselbe dem Kaiser alsReich und Lehen auf. In Folge dessen belehnte Kaiser Friedrich zu Wien am Sam-stag nach Georgi 1460, die Gräfin Elisabeth, ihren Mann Hans, und ihre Kindermit dieser Grafschaft, und stellte am nämlichen Tage noch eine weitere Urkunde aus,nach welcher, wenn der männliche Stamm der von Werdenberg aussterben sollte,die Töchtern diese Grafschaft erben sollten (Kunkellehen 0). In ersterer Urkundesind die Gränzen und der Umfang der Grafschaft Sigmaringen ausführlich beschrie-ben. Zugleich suchte Graf Hans sich die Liebe seiner Stadt Sigmariugen und derbenachbarten Reichsstädte zu erwerbe», um in ihnen eine weitere Stütze zu haben. ^)Der erstem (3. Dez. 1459) gestattete er daher, ein Weinumgeld zu erheben, undzum Nutzen der Stadt zu verwenden, kaufte im Sommer 1463 vom Abte Johannvon Reichenau um 250 fl. in Gold des Klosters Gerechtigkeiten an das Dorf Sen-denhart, namentlich den Kirchensatz mit dem Patronate, eben so von Wilhelm vonRost, damals in Konstanz, seine Rechte, die er in Sendenhart hatte, um 260 fl. ^),bewog sodann den Bischof Burkard in Konstanz, daß er den Bewohnern Sigma-ringens erlaubte, welche nach Laiz, als Filialisten, gehörten, in ihrer Kirche zu Sig-maringen einen eigenen pfarrlichen Gottesdienst zu halten und bewirkte, daß der vonihm erkaufte Kirchensatz zu Sendenhart mit obiger Kirche vereint und zu einerPfarrkirche erhoben wurde (1464). Eben so stellte er Dienstag nach St. Georgen-tag 1453 eine Urkunde aus, nach welcher die Bauern der Dörfer Sigmaringen,Laiz, Ruelfingen und Hitzkofen, deßgleichen der Dörfer Beringen, Benzingen undHarthausen ,,uf die vier Hochzyt jerlichen jeglich ain Karren Holz geben sollen"',oder statt dessen 2 ß. hlr. und daß man sie nicht steigern soll. Unter Vermittlungder Stadt Konstanz und der übrigen Seestädte verglich er und sein Sohn Georgsich mit der Reichsstadt Pfullendorf über mehrere streitige Punkte (1460) undüberließen den Bürgern auf 8 Jahre ohne Entschädigung freiwillig in einembestimmten Bezirk die kleine Jagd. ^) Zugleich ordnete Graf Hans seine Familien-angelegenheiten, namentlich sorgte er für das Wittum seiner Frau, das er mit
') S. Anh. Nr. 261. und 268.2) S. Anh. Nr. 277.
'-) Anh. Nr. 280. und 281.
0 S. Anh. Nr. 270. und 271.