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Ansprüche an Sigmaringcn erhoben zu haben, indem er gegen die Ueberlassung der-selben während seiner Minderjährigkeit durch seinen Onkel, den Gr. Ulrich, (1459)Zweifel erhob. Allein nach einer Urkunde, «lä. Blaubeuren, Montags vor demSonntag Jubilate 1476 ließ er diese Ansprüche fallen, wozu ihn „!r flyßig gebettdafür, und auch das lanng herkommen, und die fruntschafft der obgenanten unserslieben Herrn und Oheims (Bischof Johanns von Augsburg) und siner Gebrüder,Vatter säliger Gedächtnus, auch ir mit der hcrrschafft Wirtcmberg und uns gehaptund herbracht, also bewegt, daß wir uß sonndern gnedigen Willen sölich unsre Vor-derung und Ansprach gegen unnsre lieben Mnmen und iren Erben nachgelaussen.'^)Dagegen mußte ihm Gr. Georg versprechen, durch 10 Jahre sein Diener zu sein,deßgleichen sollen seine Brüder Ulrich und Hugo ihm behülflich sein gegen Jeder-mann, den Kaiser, den Friedrich, Pfalzgraf zum Rhein, die Markgrafen Albrechtund Christoph von Baden, den Herzog Ludwig von Baiern ausgenommen; auchbehielt sich Gr. Eberhard von Würtemberg das Oeffnungsrecht zu Sigmaringen,so wie die Lehen und Vogtrechte der Kirchen zu Beringen, Benzingen, Harthausenund Enslingen vor. Dagegen verspricht er auch die Besitzungen der Grafen vonWerdenberg zu schützen und zu schirmen.
Im Jahre 1482, ctct. Urach am Freitag nach Agathatag 2), ernannte GrafEberhard von -Würtemberg zum Beweis, welch großes Vertrauen er auf die dreiGrafen von Werdenberg hatte, diese zu Vollziehern seines Testaments und befahl,daß, wenn sie hiedurch Schaden leiden sollten, es ihnen aus seiner Verlassenschaftersetzt werde. Auch späterhin, als sich namentlich Gr. Eberhard dem schwäbischenBunde anschloß, waren es die Grafen von Werdenberg, welche als Mittler Hiebeiauftraten. Die besondern persönlichen Verhältnisse des Gr. Hugo von Werdenbergzu Würtemberg finden sich unten angegeben.
Im Jahre 1483 kauften die drei Brüder von dem Otto von Sonnenberg,Bischof zu Konstanz, um 2000 fl. die Dörfer Obersiggingen und Tegenhausen.b)Wahrscheinlich waren die von Werdenberg als Diener des Kaisers Friedrich demOtto von Sonnenberg gegen Ludwig von Freiberg, welcher gleichfalls Ansprüche andas Bisthum machte, beigestanden.
Bisher hatten die drei Brüder in schönster Eintracht mit einander gelebt. Nacheiner Urkunde v. Donnerstag 1497 scheinen sie aber auf eine Vertheilung ihrer bis-her gemeinschaftlich inne gehabten Herrschaften gedacht zu haben. Doch nach obiger
') Urk. aus dem fürstl. Sigmar. Arch.2) S. Aich. Nr. 299.
^) Aich. Nr. 391.