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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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Bunde. Wie wir oben gehört, ließ stchs Gr. Hans von Werdenberg, HugosVater, besonders angelegen sein, den Bund des Adels zum Georg-Schild nicht undzu erhalten, sondern auch durch Ausdehnung desselben über den ganzen Adel Schwa-bens und durch die Vereinigung anderer ähnlicher Gesellschaften mit diesem Bundedenselben mehr zu stärken lind zu befestigen, was auch gelang. Später, nach demTode des Grasen Hans, waren es dessen Söhne, besonders der Gr. Hugo, welchenicht nur dieses Geschäft fortführten, sondern auch den Adel mit den Fürsten nurden Reichsstädten näher zu verbinden suchten. Mit den Reichsstädten gelang diesesleicht, weil ihnen vor allem daran gelegen sein mußte, ihr Gebiet von räuberischenUeberfällen und Fehden unter dem Schilde des Bundes geschützt, sowie die Sicher-heit der Straßen, des Handels und Wandels hergestellt zu sehen. Allein die Fürstenwaren schwerer zu gewinnen, denn auf der einen Seite waren sie mächtig genug/sich und ihre Unterthanen selbst zu schützen, auf der andern Seite glaubten sie sichdurch derartige Vereine in Ausübung ihrer oft wahren, oft blos vermeintlichen undangemaßten Rechte beengt und gehindert. Daher die Grafen von Würtemberg sowieHerzog Sigismund von Oestreich, die mächtigsten Fürsten in Schwaben, so langezögerten, bis sie dem Schwäb. Bunde beitratm, und doch war dieser Bund nurdann erst mächtig und geschlossen, wenn dieser Beitritt erfolgt sein würde, daheraber auch das eifrige Bestreben des Kaisers sowie des römischen Königs Mar, den-selben bewirken. Hierzu bedienten sie sich des Gr. Hugo, welchen sie wiederholtan die Grafen von Würtemberg absendeten. Als äußerer Vorwand dienten Wohl dieAnstände, welche sich zwischen den Grafen von Würtemberg, den beiden Eberhards,dem ältern, Gr. Ludwigs des ältetn Sohn, und Eberhard dem jüngern, des Gr.Ulrichs Sohn, erhoben hatten. Gr. Ulrich starb den 1. Seht. 1480. Seinältester Sohn und Nachfolger in der Regentschaft schien minder geneigt, das Wohldes Gesammthauses zu befördern. Man suchte auf verschiedenen Wegen abzuhelfen,bis endlich am Samstag nach Luzientag 1482 zu Münstngen ein Vertrag zu Standekam, welcher als die Grundlage der Macht und des Ansehens des Hauses Würtem-bergs sowie der ältern Verfassung dieses Landes anzusehen ist. Allein über denVollzug dieses Vertrages entständen neue Anstände, deren Hebung dem Kaiser nursehr erwünscht sein mußte. Er schickte daher den Gr. Hugo, als seinen Ge-sandten, mit großer Vollmacht (1484) an die Grafen von Würtemberg ab, umdiese Anstände zu heben und den jüngern Eberhard zu belehnen, zugleich aber auchunter der Hand zum Bcitritte zu dem Schwäb. Bunde sowie zu einer freiwilligenHülfe gegen die Türken zu bewegen. Ein Theil dieser Aufträge scheiterte an demEigensinne des jungen Grafen, welcher den vom Kaiser bestätigten MünstngerVertrag und dessen Haltung nicht wollte in den Lehenbrief aufnehmen lassen oder

überhaupt an denselben gebunden sein. Gr. Hugo stellte demnach dem Gr. Eberhard

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