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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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Familie längere Zeit aushielt. Doch hielt die Scheu vor der alten Freundschaft die-Häupter der beiden Familien vor weiteren Feindseligkeiten zurück. Kaum aber warWerner Freih. von Zimmern, der Vater des Joh. Werner (1483) gestorben undletzterer Herr von Mößkirch und Oberndorf geworden, als die alten Jagd- undGränzstreitigkeiten wieder hervorgezogen wurden und Anlaß zu noch größeren, neuenStreitigkeiten gaben, die, ein Beweis der schon hoch gesteigerten Erbitterung, zuGewaltschritten und offenen Feindseligkeiten führten, indem Gr. Georg von Wer-denberg mit gewaffneter Hand in das Mößkirchische einfiel und mehrere Zimmer'scheLeute gefangen mit sich fortführte, währenddem Freih. Joh. Werner Gewalt mitGewalt abtrieb. Ehe die Fehde weiter um sich griff, vermittelten die beiderseitigenVerwandten. Es wurde ein Tag nach Pfullendorf (1484) festgesetzt. Welchegroße Theilnahme dieser Streit fand, geht daraus hervor, daß nicht nur alle dreiBrüder der Grafen von Werdenberg und viele vom Adel sich persönlich in Pfullen-dorf einfanden, sondern daß der Bischof von Konstanz seinen Generalvikar, vr.Geb, und den Gr. Eberhard von Würtemberg seinen Hofmeister, Georg Freiherr»von Gnndelfingen, und seinen Kanzler, vo. Balth. Mesnang, dahin absendeten.Und doch konnte keine Vereinigung, sondern nur ein weiterer Waffenstillstand mitVerweisung des Handels an den Gr. Eberhard von Würtemberg zur rechtlichen Ent-scheidung bewirkt werden. Letzterer übernahm die Entscheidung, wohl auch, weilder damals in Rottweil befindliche Kaiser Friedrich (1485) ihn besonders damit be-auftragte. Den 20. Januar 1486 fand zu Stuttgart vor den Räthen des Grafen,unter welchen fünf Rechtsgelehrte, der Rechtstag statt. Georg von Werdenbergtrat als Kläger auf und beschwerte sich über erlittenen Eintrag der obrigkeitlichenRechte und Regalien in Sigmaringen von Seiten des von Zimmern. Letzterer ent-gegnete, daß diese zur alten Grafschaft Rordorf (Mößkirch) gehört hätten und klagteüber Beinträchtigung seiner Forst- und Jagdrechte. Es wurde von den Richternauf Beweisführung erkannt. Wie es so oft zu ergehen pfletzt, wenn einmal dieGemüther aufgereizt und erbittert sind, man sucht und findet nur zu oft Stoff zuneuen Händeln. Dieses war auch hier der Fall. Eine Bertha, geb. Gräfin vonKirchberg, Wittwe des Gr. Hans von Nellenburg, deren Mutter eine Gräsin vonWerdenberg war, machte Ansprüche auf Heiligenberg. Zu schwach, diese gegendie von Werdenberg durchzusetzen, vermochte sie der Gr. Joh. Werner v. Zimmern,solche ihm (1486) abzutreten. Ein fernerer, noch weiter aussehender Handel kamhinzu. Herzog Sigisniund von Oestreich-Tyrol hatte seinen Freund und Rath,Joh. Werner von Zimmern, zu seinem Landeshauptmann von Ober - und Nieder--Hohenberg mit einem Gehalt von 800 st. auf 10 Jahre ernannt und ihm vergönnt,die Pfandschaft Beringen auszulösen. Dadurch fühlten sich die Grafen von Wer-denberg mit Recht beschwert, denn nicht nur hatten sie diese Pfandschaft seit 1390