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Gr. Felir, welcher sich im Gefolge deS Kaisers Mar in den Niederlanden be-fand , hatte sich in den Kriegen des Letzter» mit Frankreich und den Niederländernvvrtheilhaft ausgezeichnet und stand als Anführer wiederholt an der Spitze ansehn-licher Heerhaufen. Zudem wurde er noch jung kaiserlicher Rath. Als solcher be-fand sich Felir (1303) in Köln, woselbst Pfalzgraf Philipp mit dem Kaiser aus-gesöhnt wurde. Hier ernannte Kaiser Mar ihn zum Ritter des Georgenordens,damals nach dem Orden des goldnen Vließes des ersten Ordens der östr. Monarchie.Damit begnügte sich aber Kaiser Mar nicht. Es lag in der alten Lehensverfassung,daß der Lehensherr gewissermaßen das Haupt und den Vater seiner Vasallen und Le-hensleute vorstellte. Starb daher ein solcher und hinterließ Töchter oder unmündigeKinder und keine nahen Verwandten, die Vakersstelle bei denselben vertreten konntenoder wollten, so war es Ehrensache und Pflicht des Lehensherrn, sich ihrer alsVater anzunehmen. So stellte sich ein ehrenhaftes Familienverhältniß Heraus, waszur Folge hatte, daß die elternlosen Erbtöchter nur mit Einwilligung ihres Lehens-herrn, als ihres Vaters, sich verheirathen durften, was wohl auch, wie allesMenschliche gebraucht, auch leicht mißbraucht werden konnte und auch wurde, umverdienten Männern, oft aber auch nur Günstlingen und Schmeichlern, Belohnun-gen für geleistete Dienste zukommen zu lassen, ohne daß es dem Fürsten etwaskostete. Aus diese Weise geschah es, daß Kaiser Mar seinen Liebling und treuenDiener, dem Neffen des alten Raths seines Vaters, den Gr. Felir von Werdenberg,die Erbtöchter des Gr. Claudius von Foy und Neufcastell (1305) vermählte *).Diese besaß in den Niederlanden (Luremburg) bedeutende Herrschaften. Die Z!m-mersche Chronik benennt diese Mußelburg, Montmedi, Zoluern, Bryberg^). Daßdie Güter von Bedeutung waren, geht schon hieraus hervor, daß er selbst erklärte,er habe (außer seinen väterlichen Gütern), andere Herrschaften genug. Die Hochzeitfand zu Trier den 14. Mai 1305 ^) in Gegenwart des Kaisers Mar statt, und den25. Juli d. I. wiesen Gr. Hugo, Johann und Christof der Neuvermählten 200 st.jährlich als Leibgeding auf die Einkünfte von Beringen und der Dörfer Enslingen,Bilafingen und Warmthal an, Gr. Felir nannte sich nach einer spätern in franzö-scher Sprache ausgestellten Urkunde: lbelix, tlornto <1o Woretonbsi'A ssignsur cielVoutetiastoll ^) cio Osstel! sun Mergelte.
Die Gräfin Elisabeth selbst war mit dem nunmehrigen fürstlichen Hause Jsen-burg verwandt, nach einer Urkunde vorn Montag nach Jubilate 1529^), nach wel-
1) S. Anhang Nr. 306.
2) Diese Orte, Montmedi ausgenommen, sind mir unbekannt.Urkunde im Fürstl. Fürsienb. Archiv, s. Anhang Nr. 326.
4) S. Anh. Nr. 345.
H Anh. Nr. 326.