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wollen und auf die übrige Erbschaft des Gr. Friederich von Toggen-bürg verzichten. St. Gall. St.-Arch.
?17. 1437. am Donnerstag vor Aiserioorlliss vni, zu Feldkirch, errichten dieErben des Gr. Friedrich von Toggenburg ein Landrecht mit den Ge-meinden Schwyz und Glarus. Diele Erben sind: Gr. Wilhelm vonMontfort zu Tettnang, Mann der Kunegund, Graf. von Werden-berg; Ulrich von Rhäzuns, Frey; Vogt Ulrich von Matsch, Gr. zuKirchberg, Hauptmann an der Etsch, Sohn der Margaret!) von Ra-rem, geb. von Rhäzuns; Wolfhart von Brandts, Mann der Verena,geb. von Werdenberg; Gr. Heinrich von Sar zu Masor, Sohn derKatharina, geb. Graf. von Werdenberg; Thüring v. Arburg, Mannder Margareth, geb. Graf. von Werdenberg. Die Bedingungen diesesLandrechts sind: Versprechen die Erben den Nutzen rc. der Gemein-den Schwyz und Glarus zu wahren, ihnen ihre Festen, namentlichauch Grünau zu öffnen, auch sollen Utznach und Lichtenstein, der Utz-nackerberg, das Thurthal, Neckarthal, und die zu Wildenburg, welchefrüher zu Schwyz geschworen, diesen Eid halten und im Landrecht mitSchwyz bleiben. Sollten die Erben ihre Herrschaften ganz oder theil-weise verkaufen, so sollen die Gemeinden Schwyz und Glarus dasVorkaufsrecht haben. Die obigen Gemeinden sollen den Krieg (gegen
' Zürich und dessen Anhänger) in den Toggenburg. Epblanden auf
ihre Kosten führen, dagegen was sie unter ihrem Banner auch mitHülfe der Erben erobern, den erstern, dagegen die Gefangenen undwas die Erben für sich erobern, diesen verbleiben. St. GallerStifts - Archiv.
218. 1439. 29. Juni zu Ofen. Kaiser Albrecht II. bestätigt dem Gr. Wilhelm
v. Montfort zu Tettnang seine Besitzungen rc., die er vom Reich hat.Mtf. Urk.-Buch.
219. 1439. 29. Juni zu Ofen. Kaiser Albrecht n. bestätigt den zwischen dem
Gr. Kaspar Schlick und dem Gr. Wilhelm von Montfort getroffenenVergleich, zufolge dessen Schlick auf die ihm vom K. Gigismund zuLehen verliehenen Graf- und Herrschaften Toggenburg, Brätigau,Tafas und Belfort zu Gunsten des Gr. Wilhelm von Montfort undseiner Miterben verzichtet. Wien. Arch.
Z20. 1439. am Dienstag nach Lichtmeß, errichtet Freih. Johann von Zimmernein Testament, nach welchen! alle seine Besitzungen, die namentlich aus-geführt sind, an die drei Söhne seines verstorbenen Sohnes Johann,