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Einundvierzigstes Kapitel.
Reformen in der Einkleidung und dem Gelübde der Nonnen. —Verminderung der Mister. >
Der Großherzog, welcher wollte, daß die Mädchen,welche den wichtigen Entschluß faßten, sich dem Kloster,leben zu widmen, auch wüßten, was sie thaten, hattedas Minimum des Alters, in dem sie gesetzlich das Ge»lübde ablegen konnten, aus 22 Jahre festgesetzt. Um zu 'verhindern, daß die Gelübde nicht zu häufig abgelegt wüt.den, hatte, er eS so eingerichtet, daß es nicht, im Interesseder .Mster lag, sie zu begehren, indem er ihnen verbot,Ausstattungen für Nonnen anzunehmen, so wie er jeder»man verboten hatte, solche anzubieten. Damit endlich 'die Familien durch die Verminderung der Kosten derEinkleidung nicht noch geneigter wurden, als vorher, dieKlöster mit Töchtern zu füllen, für die sie keine Vcrsor,gung suchen mochten, so hatte er befohlen, daß bey jederEinkleidung einer Nonne, sie ein bedeutendes Almosen indas Hospital des Orts liefern müßten, ein Almosen, des-sen Werth man nach dem größeren oder geringeren Der»mögen der Familie bestimmte., Hiedurch, sagt Ricci, hatteLeopold nicht nur seinen erleuchteten Verstand,, sondernauch seine religiösen Gesinnungen gezeigt.
Au der Zeit, in der wir jetzt sind, that er noch mehrdurch neue Gesetze, die er erließ und die durch die Um«
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