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Florenz einen Beschützer, der seine Opposition auf diereinsten Lehren des Evangeliums zurückführen wollte. Daer sich weder belehren lasten, noch den Irrthümer» ent»sagen wollte, welche die ihn prüfenden Geistlichen beyihm gefunden halten, ja selbst nicht einmal auf ihre Fra»gen antwortete, so ernannte die Synode einen Vikar, umseine Pfarrei zu verwalken, und ihm selbst befahl man,das Seminarium zu seiner Belehrung zu besuchen: derGrvßherzvg bestätigte diese- Urtheil.
Die Herren Tamburins und Palmieri waren specielldamit beauftragt, die von der Synode gefaßten Beschlüssein Form zu dringen, welche dann später in den Zwischen»Conferenzen besprochen, modifizirt und in letzter Instanzbestätigt wurden.
Die am meisten debatttrte Materie war der kürzer»liche Ehekontrakt der völlig von dem Sakrament und derpricsterlichen Einsegnung getrennt werden sollte: er wurdein der sechsten Sitzung vollständig in's Klare gesetzt. DieVäter baten den Großherzog, durch seine Gewalt, zuder er das Recht bättc, und vermöge seiner Souvcraini«tät selbst verpflichtet sey, über alles zu entscheiden, Wa-den bürgerlichen Ehekontrakt und seine Hindernisse betreffe.Sie baten ihn ebenfalls, den Mißbräuchen abzuhelfen,welche aus den zu großen Häufigkeiten der Schwüre ent»stünden, so wie denen, die au« den allzuvielcn Festen ent»«sprängen, und denen, welche die Organisation und Pri»vilegien der Mönchsorden bcträfcn.
sere, v senrs i primi sentimenti äel viver cristisvo,per etketto «teils piü supins ignorsnis, etc. —ülemor. LIS. xsrt. 7, ta. tü vor«»,