Band 
[Erster und zweiter Band.]
Seite
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Nichts konnte die Festigkeit diese« Prälaten erschüt«tern, jede seiner Handlungen und Beschlüsse vermehrtedagegen die Zahl seiner Gegner, und verdoppelte ihrenWiderwillen gegen ihn. Das tiefe Studium des geistli-chen Rechts, und seine langwierigen Untersuchungen überdie, den verschiedenen Abstufungen der religiösen Hierar-chie, einerseits, und die dem ?ande«fürsten hinsichtlichder Jurisdiktion in geistlichen Angelegenheiten andererseitszustehende Macht, hatte bey ihm, den meisten seiner Kol-legen entgegengesetzte Grundsätze erzeugt, und er hielt esfür eine Gewissenspflicht, weder auf den Rath der Klug-heit, noch den Rath der Mäßigung zu hören, selbst wenner durch sein Betragen vor andern sich eben so sehr! aus,zeichnen sollte, als er es schon durch die Grundsätze, nachwelchen er sein Betragen einrichtete, that.

Er konnte es nicht über sich gewinnen, den Scheinanzunehmen, als dulde er die Anmaßungen der Päpstegegen die Rechte der Bischbffe, welche sie als ihre Stell-vertreter ansähen, an; eben so wenig als die Anmas,sungen der Dischbffe gegen die Priester, die sich ebendasselbe gegen sie herausnahmen. Deßwegen wollte erauch nie zugeben, daß die Priester seines Sprengels sichin ihren Schreiben servo e »uästito (Diener und Unter-than) wie dieß gebräuchlich war, unterzeichnete», weiler ja selbst, gleich ihnen, ein Unt"kban des Fürsten sey;er gab in dieser Hinsiche ^ständig die auffallendsten Be,weiße von de- «usrichtigkeit seiner Meynung, indem er,,'n >rincr geistlichen Jurisdiktion unterworfenen Pro,vinz alles abschaffte, was weltliche Macht bezeichnete,als da sind geistliche Gefängnisse, Kriminalverfahren ge!gen Geistliche, Geldstrafen gegen Layen, Sbirren beymGottesdienst, rc.