Band 
[Erster und zweiter Band.]
Seite
266
JPEG-Download
 

266

Ausnahme, einen solchen Schwur leisten sollen und müs,scnj, in so ferne er nicht gegen die Wahrheit, die Gerech-tigkeit, noch gegen das Wesentliche der Religion anstbßt.Und daß, da der Schwur sich der Civileinrichtung derfranzösischen Geistlichkeit zu unterwerfen, nichts enthalte,<tl« die Reform der geistlichen Zucht, welche unbedingtvon der Civilgcwalt abhänge, sey, so wie die Verfügungüber die Kirchcngütcr zum Besten des Kultus und desStaats und die Beschreibung der Diöccscn u. s. w. ganz aufdie vorhergehende Bedingungen paffe. Hierauf erhebt ersich gegen diejenigen welche behaupten, daß die Güter derKirche weltlicher Natur, und ihr Reich vor; dieser Weltseyn dürfe. Das einzige Gut, sagte er, das man gegenjeden Angriff vertheidigen muß, ist das himmlische Gut.

Um die Frage wegen des Gehorsams den man denjetzigen Seelenbirten schuldig sey, aufzulösen, beginntRicci mit der Behauptung von deren göttlichen Einsetzungvermöge welcher jeder Bischof im Einzelnen die ganzeKirche in sich darstelle. Seit den Aposteln, fuhr er fort?,hat man zwar diese Gerichtsbarkeit in Theile abgesondert,und jedem Seelenbirten einen Theil davon angewiesen, umdiese Ordnung besser erhalten zu können. Allein diese vonMenschen herrührende Ordnung, kann die Göttlichkeit derersten Einrichtung nicht aufheben.

Er nimmt als Grundsatz an, daß die Barmherzigkeitdas Grundgesetz der Kirche ist, und daß man diese vorallen Dingen nie aus den Augen verlieren darf; daß dasHejl Aller, die erste Sorge der Hirten-, und das Ver-langen dieses auSzumittcln, ihr einziger Führer seyn muß;daß eS nimmermehr eine gewichtige Ursache geben kann,eine Trennung in der Kirche hcrbcyzuführen, noch derweltlichen Macht den Gehorsam zu verweigern, und daßdie Kirchcnzucht ihrer Natur nach als etwas der Bcrüit-