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tz. 101.
von der Melangcwolle.
Darunter versteht man jede kurze, feine und leichtzerziehvare, lautere, schöne weiße Wolle, die in derRegel seiner sein muß, als die größere Quantität ge-färbter Wolle, darunter sie mit der größten Accuratestegemengt werden soll. Auf diese Weise kann sie ausSchurwolle oder Raufwolle, Lammwolle oder ausWollkämmlingen bestehen, das bleibt sich gleich, wennsie nur von obiger Beschaffenheit ist. Kommt derFall vor, daß gefärbte oder weiße Wolle mit gefärbterMelangewolle gemengt werden soll, so muß sie, außerder Farbe, eben auch von obiger Beschaffenheit sein.
h. 102.
Von der Melirung oder Mengung derWollen.
Sollen die melirten Tuche und Zeuge sehr schönvon Ansehen sein, so ist es nicht genug, wenn maneine Melangewolle von obiger Beschaffenheit unter dieandere Wolle mengt, sondern diese Wollen müssenauch so accurat unter einander gemengt werden, daßdas Tuch gleichsam das Ansehen erhält, als wenn dieeinzelnen Haare der Melangewolle darauf gelegt wor-den wären, so daß die Entfernung dieser Wollhaarevon einander mit dem Gewichtsverhältniß der beidenWollen so viel wie möglich ssn Verhältniß sich be-finden müssen, was nur durch eine regelmäßigeund eigensinnige Behandlung zu erreichen ist. Umdiesen Zweck nun zu erreichen, so müssen zuvörderstbeide Wollen, nämlich die Grundwolle und die Me-langewolle, schichtenweis über einander gezupft wer-den. Die beiden nach einander folgenden Schichtenmüssen in ihren Höhen mit den quantitativen Wer-