dauerhafte Verbindung, so daß sie auf keine Art ausihrer ihnen angewiesenen Richtung kommen kön-nen, was bloß durch eine gute Verkeilung bewirktwird. Die an diesen Armen befestigten Walkhämmerbestehen aus eichenem, ausgelaugtem Holze, sind 6bis 7 Fuß lang und bogenförmig, wie die Hintcrseitedes Walkloches, gearbeitet; sie müssen beim Einfallenin das Walkloch stets -L- —4 Zoll von der Hinterseitedesselben entfernt bleiben; so muß auch der nothwen-dige Zwischenraum zwischen den Hämmern und denSeitenwänden nur etwa 4—i Zoll betragen, so daßein jeder frei arbeiten kann und muß. Jeder bogen-förmige Hammer ist in seinem Mittelpunkte durch-brochen und daselbst mit dem Arme in Verbindunggebracht; die Dicke des Holzes beträgt genau so viel,daß die beiden in einem Loche arbeitenden Hämmerdie Breite des Walkloches fast ausfüllen. Das Ge-wicht eines Walkhammers muß nach dem Verhältnißdes Walkloches 2^ — 3^- Centner betragen; und dieLänge des Hammers muß diesem Gewichte genügen.Für den Waschhammer wird der verlängerte Arm zu-gleich als Hebelatte benutzt; für den Walkhammeraber muß eine eigene Hebelatte in den Hammer selbsteingezapft, durch Keile mit demselben verbunden, inbeiden Anwendungen aber durch untergelegte eiserneSchienen gegen das Abarbeiten durch die Hebearmeoder Daumen der Welle geschützt werden.
§. 171.
Die Walkhämmer haben unten 3 und die Wasch-hämmer 1 Zähne, davon die erstem 2 Zoll in derHöhe und Tiefe von einander entfernt sind; hingegenbedürfen die 4 Zähne des Waschhammers nur dennämlichen Raum, den die erstem einnehmen und dem-nach näher sich an einander befinden. Der Treib-zahn darf beim vollsten Einfalle nicht die tiefste