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§. 192 .
vom Rauhen -er Tuche.
Das Rauhen der Tuche darf, wie oben bemerkt,nicht willkürlich geschehen, sondern dasselbe muß sichmit der innern Qualität der Tuche im richtigenVerhältniß befinden. Daher können schwache, lockereund schwammige Tuche nicht so viel Trachten Kardenerhalten, als starke und lederhafte, wo öfters 4V—6VTrachten in Anwendung kommen, wo jene erstem Ar-ten nur 29—4» Trachten vertragen, wenn sie dadurchnicht schadhaft werden sollen.
h. 193.
Wenn ein Tuch naß aus der Walke kommtund sogleich gerauht wird, so ist es nicht nöthig, daßes bei diesem ersten Mal Rauhen wieder naß gemachtwird; aber bei dem nachmaligen Rauhen muß esjedesmal recht naß gemacht werden, besonders wenndas Tuch schwach, oder gar weich und locker sein sollte.Würde man das Naßmachen unterlassen, so würdedie Wolle im Ueberfluß ausgcrauht, sogar zerrissenund das Tuch endlich fadenscheinig werden.
Nur in dem Fall wäre die starke Durchnässungüberflüssig, wenn das Tuch entweder aus sehr langerWolle verfertiget, oder in der Walke sehr dick, fest undlederhaft geworden wäre, wo dann die Karden nichthinlänglich wirken würden.
Das Wasser darf zum Rauhen nicht hart, son-dern muß weich und rein sein- Daher soll man lieberFluß- oder Regenwasser, aber kein Brunnenwasser dazugebrauchen; oder in Ermangelung des erstem mußman das letztere kochend machen und Waizenkleiedarin kochen und solches dazu gebrauchen. Uebri-gens ist es gewiß, daß ein naß gerauhtes Tuch mehrGlanz erhält, als wenn es zu trocken gerauht worden ist.