§. 1V4.
Die Karden müssen beim Rauhen des Tuchesgut angesetzt und so geführt werden, daß das Luch —-wie auch andere wollene Waare — dabei keinen Scha-den leidet. Der Rauher darf mit der Karde nicht aufdas Tuch stoßen, sondern muß solche flach darauf an-setzen und so viel wie möglich egal stark darauf drücken.Es liegt aber freilich nicht in der Gewalt des Rau-hers, daß, am Anfang und Ende der Falte, der näm-liche Druck erfolgt, der sich in der Mitte derselben er-giebt. Daher muß bei dem zweiten Mal Rauhendas Tuch so von der Rauhstange gezogen werden, daßder Theil der Falten, welcher bei dem vorherigen Rau-hen die Mitte ausmachte, nun entweder oben oderunten hinkommt. Auch der Fall, daß ein Rauher mitder Karde schärfer aufdrückt, als der andere, muß be-rücksichtiget werden, daher müssen sie bei dem künftigenRauhen des Tuches ihren Standort wechseln, d. h.der, welcher erst auf der rechten Ecke rauhete, muß aufder linken Ecke rauhen, und der Rauher auf der lin-ken Seite nimmt nun die rechte ein. Würden diesebeiden Punkte nicht berücksichtiget, auch überdieß dasTuch nicht gleichförmig naß gemacht werden; so würdedas Tuch ungleichförmig gerauht erscheinen. Beieinem jeden Mal Durchrauhen des Tuches muß eineandere Sorte Karden angewendet werden, nämlich: hatman das erste Mal mit stumpfen oder bütten Karden,oder mit denen der ersten Etage gerauht, so folgen danndie der zweiten, dann die der dritten Etage u. s. f.
Noch ist zu bemerken, daß jeder Rauher mit einerTracht Karden 86 Schläge thut, ehe er sie mit einerandern wechselt.
tz. 1S5.
Wenn das Tuch 2, 3 oder 4 Mal, je nachdemes schwach oder stark ausfällt, durchgerauhet worden