tz. 380.
Die angegebenen Waaren-Gewichte, welche von16 bis 48 Pfund gestellt sind, werden für manchenFabrikanten theils zu groß, theils zu klein sein; hater daher eine kleinere oder größere Anzahl PfundeWolle oder wollene Waare zu färben, oder sind seineGeräthe nicht auf jenes Quantum eingerichtet, so darfer nur das Gewicht der Färbematerialien auf dasGewicht der Waare entweder reduciren, oder erhö-hen, welches er durch die Anwendung der Regel detri leicht bewirken kann. Hat er aber seine Berech-nung von einem oder einzelnen Pfunden auf meh-rere, oder von mehreren Pfunden auf einzelne, odergar nur auf 1 Pfund Waare zu machen, so muß erim erstem Falle etwas weniger und im zweiten Falleetwas mehr von den Färbematerialien nehmen, alsdie Berechnung mit sich bringt, und wird eben so gutzu seinem Zwecke gelangen, als was das Recept besagt.
§. 381.
Hat der Fabrikant Grün nach vorgelegten Mu-stern zu färben, so ist es rathsam, wenn er seiner Sachenicht schon gewiß ist, daß er von der vorgeschriebenenJndigauflösung jedes Mal etwas weniger nehme, da-mit die Farbe nicht zu dunkel ausfalle, und lieber,je nachdem es verlangt wird, etwas nachsetze. Auchist es überhaupt hier, wie bei jeder andern Farbe, Re-gel, von den vorgeschriebenen Färbematerialien etwaszurück zu behalten, weil es leichter ist, etwas hinzuzu setzen, als dann aus der Flotte heraus zu nehmen.
tz. 382.
Auch muß die braune Farbe immer einigeSchatten heller gefärbt werden, als es das vorliegendeMuster verlangt, weil sie das Fehlende noch durch