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das Spülen und Trocknen gewinnt. So muß sie auchgleich nach der Abdunkelung gespült und nicht in derFeuchtigkeit der Farbe liegen gelassen werden, denndurch das Kupferwasser, womit die Abdunkelung ge-schieht, entstehen leicht Flecken, deren Ausrottung dannschwer in den Garnen und gewebten Stoffen zu be-wirken ist.
tz. 383.
Die Oliven-Farben müssen, wenn sie nachvorgelegtem Muster gefärbt werden sollen, vorzüglichbehutsam behandelt und die Substanzen nur theilweiseund nach und nach hinzu gesetzt werden. Auch hatman die obige Belehrung (tz. 382.) hierbei zu be-rücksichtigen.
§. 384.
Die aschgrau gefärbten Garne und geweb-ten Stoffe müssen sehr gut und gleich nach der Fär-bung gespült werden. Wird dieß unterlassen, oderwird es erst nach einiger Zeit gethan, so wird der Theilder Waare, wohin sich die Flotte während des Lie-gens gezogen hat, immer einige Scheine dunkler werden.
tz. 385.
Bei der Orange-Farbe ist ebenfalls zu erin-nern, daß, wenn sie nach Muster gefärbt werden soll,man mit dem Hinzusetzen der Rothe behutsam ver-fahren und lieber etwas nachsetzen muß, weil sonst zubefürchten ist, daß sie zu roth, oder doch nicht so aus-fallen wird, wie es verlangt wird, was dann nichtzu verändern möglich ist.
tz. 386.
Bei solchen Waaren, diekeiner Abdunkelungmit Eisenvitriol oder Kupferwasser bedürfen, braucht