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tz. 510.
Vom Klerchen der wollenen Garne, Zeugeund Strümpfe in der klüftigen, lehwe-keligen Säure.
Reiner, aber auch mit mehrern Kosten wird dasBleichen der wollenen Garne, Zeuge, Luche undStrümpfe in der flüssigen schwefeligen Säureveranstaltet. Die wollenen Gegenstände werden zudiesem Behuf bloß in der flüssigen schwefeligen Säureso lange eingeweicht, bis solche darin einen außeror-dentlichen Grad der Weiße erhalten haben. Tucheund andere dicke Gewebe werden in diesem Fall mit-telst hölzerner Walzen in der Säure herumgezogen,um sie in allen Punkten mit selbiger zu durchdringenund ihre Oberflächen oft zu erneuern, und dieses wirdso lange fortgesetzt, bis die Weiße erreicht worden ist;sie werden hieraus auf dieselbe Art gereinigt, wie sol-ches bei den vorigen angegeben worden ist.
§. 541.
Sereitungsart der klüftigen kchwefeligenSäure.
Man braucht dazu ein Faß von Kiehn-Holz,welches ungefähr 15 gewöhnliche Eimer Wasser (ä IstBerliner Quart) fassen kann. Seine obere Oeffnungist mit einem Boden verschlossen, welcher zwei Maldurchbohrt ist. Die eine dieser 1 Zoll weiten Oeff-nung, welche dazu bestimmt ist, das Wasser hineinzu-gießen, ist mit einem Stöpsel versehen; die zweite,deren Durchmesser nur ^ Zoll beträgt, dient dazu,um ein gläsernes Rohr dicht darin anzubringen, wel-ches mit seinem untern Ende, das etwas krumm ge-bogen ist, bis auf den Boden des Fasses, mit seinembern Ende aber etwa 18 Zoll über das Faß heraus