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daß dann die übrige Erweiterung und Vertiefung deinStrome ohne Bedenkung überlassen bleiben darf.
Eine Vorsichtsmaßregel ist jedoch nicht außer Acht z»lassen, von welcher schon früher die Rede war, und webche darin besteht den Grund und Boden nach der ganzenLange des Durchstiches zu untersuchen, ob sich nicht inder Tiefe fester Thon befindet, welcher durch das eintre-tende Wasser fortgeschaft werden müßte. Findet sich einesolche verhärtete Thonlage so muß solche nach ihrer ganzenTiefe abgegraben werden, denn dergleichen Thon wirdnur äußerst schwer vom Wasser angegriffen.
§. 124.
Von der bei Durchstichen vorkommendenArbeit.
Ein Durchstich ist ein ausgeheberter Graben nach einerLinie, der der Flußbahn bei einer vorzunehmenden Cor-rection zukommt. Entweder wird dieser Graben nach derganzen Breite und Tiefe des Flußbettes mit der zukom-menden Dossirung ausgehebert, oder nur eine Rinne vonverhältnißmäßiger Breite und Tiefe ausgegraben. Soll inunserer Gegend bei einem Flusse von 140 Fuß Normal-breite ein Durchstich gemacht werden, so erhalt der Graben16 bis 18 Fuß Breite bei einer verglichenen Tiefe von 6Fuß und dann die weitere Verbreitung und Vertiefungbleibt den nächsten Hochwässern überlassen. UebrigenS rich-tet sich die Breite und Tiefe eines solchen Durchstich-Grabens nach dem Terrain in welches er eingeschnittenwird.
Die dabei vorkommenden Erdarbeiten sind leichter oderschwerer, je nachdem ein solcher Graben durch eine bloßeKiesbank, oder durch ein mit Stauden bewachsenes Ter-rain gezogen wird. Bei Kostenanschlägen zu vorkommen-den Durchstichen hat man diesen Umstand wohl zu berück-