sichtigen. Dergleichen Durchstichgräben bedürfen jedochkeiner erweiterten Einmündung oder sogenannter Trichter,denn diese sind als offenbar schädlich ganz zu verwerfen.
Geht der Durchstich durch ein niederes Terrain, somuß das ausgehobene Erdreich dahin gebracht werden,daß man es zu künftigen Leitdammen zur Begrenzungder Normalbreite für den höchsten Wafferstand benutzenkann. Diese Dämme aber müssen vor der Eröffnung desDurchschnittsgrabens angelegt, und möglichst vollendet wer-den, was auch ohne große Schwierigkeiten geschehen kann,indem die Höhe derselben durch das Nivellement des Flus-ses schon auögemittelt ist.
Gebt ein Durchstichgraben durch ein hohes Terrain,so daß die künftigen Ufer hoch genug werden, die ganzeWassermaffe zu fassen, so muß das ausgehobene. Erdreichoder der Kies über die künftige äußere Normalbreite desFlußes fortgeschafft und verbreitet werden, zumal dann,wenn mehrere Durchstiche hinter einander ausgehoben wer-den müssen. Bei einem einzelnen nicht zu beträchtlichenDurchstiche schadet es freilich nicht wesentlich, wenn dasausgehobene Erdreich nicht so weit zur Seite geschafftwird; denn wenn der Durchstich gehörig geöffnet ist, soführen ein Paar Hvchwasser alles übrige Erdreich weiter.Bei mehreren Durchstichen hintereinander aber wird, wieman aus Erfahrung hat, eine zu große Erd- oder Kieö-masse beschwerlich, und eine dann nothwendig werdendeNachhilfe wird kostbarer, als die vorerwähnte Beseitigungdes auögehobenen Erdreiches über die zweite Normalbreite.
§. 125 .
Jeder Durchstichgraben wird so ausgehoben, daß un-ten am Anfange und oben am Ende noch eine Erd- oderKiesstrecke stehen bleibt, bis eS Zeit wird, den Durchstichförmlich zu eröffnen. Dringt Wasser von unten oder vonder Seite in den Graben, so muß derselbe doch auf seine