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J.C. Schweizer's Fremdwörterbuch : zur Erklärung fremder Wörter und Redensarten, besonders in Bezug auf Alterthumskunde, Geschichte, Medizin, Rechtswissenschaft und Technologie
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Tetartäa.

Terzerol.

tVechsel, ci» dritter Wechsel. SiebeTratte- — tertiär, iu einer Folge diedritte Stelle einnebmeiid, z- B- tertiäreGebirge, i» Rücksicht der Aufchivem-m»ng betrachtet. — Tertie, Terzie,Terz, >. der sechzigste Theil einer Se-kunde; 2. der dritte Ton vorn Griindtonan; Z- die dritte Stoßart im Zechten; 4.Reihe von drei auseinander folgende» Spiel-karten von gleicher Farbe- — N'eeliu», derDritte. — 'reell»», »»» st»i»e, ein dritterFall ist nicht möglich; entweder so oder so.

chungs- oder Aehnlichkeitspunkt, das, worinzwei mit einander verglichene Dinge, beiihrer übrigen Verschiedenheit übereinkommen.

Terzerol (ital.), Taschenpistole, Sack-puffer.

Terzcron (span.), ein Kind von eitlemEuropäer und einer Mülakim.

Terzett (ital.), in der Musik, einfür drei Stimme» gesetztes Gesangstück,Dreigesang. — Terzine», Drillings-reime . Gedichte mit dreizeiligen Strophen,die fünffüßige jambische Verse enthalte»,und deren Reime aus der «lnen i» dieandere hinüber spielen.

Teschine». Teschinken, schöne, ge-zogene Buchsenrohre, dergleichen iu derStadt Te schell in Oberschlesten gemachtwerden.

Teskcreh (türk. >, bei den Türke»,(. Bestallung, 2. Certificat-

tessellarisch slat.), lvürfelförmig. —Das Teffular Gysieni der Rrysiat-lisation, das Gesetz, »ach welchem alleKrystalle Würfelform annehme».

Tesi (engl. >, Probe; der Probeeid derEngländer beim Antritt eines Amtes, daßsie die Oberherrschaft des Papstes verwer-fen; daher: Test-Acte, Landesgesetz inEngland in Rücksicht auf die Leistung diesesEides; 2. der Probetiegel, ein Gefäß derGold- und Silberarbeiter; 4. in einigenGegenden Deutschlands der Name desWafferbleies, Reißbleies.

'I'e5t»cea, Teslaceen (lat.), Schal-thiere.

Testament (lat.), k. der letzte Willeeines Lebenden auf den Fall seines Todes,das Vermächtniß, die Erbverschreibung;2. die Nellgionsverfaffutig, der alte und

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neu« Bund; die Religionsurkundeu (dasalte »nd neue Testament). — te-stamentarisch, in Form und in Folgeeines Testaments oder letzten Willens. —testamentiren, seinen letzten Willenschriftlich aufsetze» , ein Erbvermächtniß

mündlich erklärter letzter Wille. —

,»e„l,,,» .eei'iptu,», ein schriftliches Vec-

tibero.-i, letzte Anordnung der Eltern für

wechselseitiges Vermächtniß. — '('esn>»wn->»,» ,»e»tl>i»,», ein unaültiges Vermächtniß,— 'I'eül»,»«»!»,',»», Testamentar. Ber-mächtniß-Vollzieher. — t°«t»li>, mit Hin-terlaffnng eines Testaments oder letztenWillens (sterben). — Testator , Teilt»rer , der ein Vermächtniß macht. Erb.laffer. — Testatrix , Erblasserin.

Testiflcation (lat.), Bezeugung, Be-kräftigung, Beweis durch Zeugen. — testi»stciren, bezeugen, mit Zeuge» beweisen.

Testikel (lat.), die Höbe, z. B. dieTestikein abnehmen.

Testimoniates (lat.), Briefe, welcheei» Klostervorsteher einem aus dem Klosterverschickten Geistlichen gibt, zum Zeugnisse,daß er wirklich Mitglied dieses Klosterssei, und auf seilten Befehl reise. — Tesstimoniui», ein Zeugniß, Attestat, Be<glattdigungsschein. — 'Htii»o»ici>» j»te-eilt Zeugniß der Unbescholtenheik,Keuschheit (für Verlobte). — 't'«-t»„onlu»i»nonnn, , Sltlenzeugniß. — 'Hslimoniuinn»,l,,ril.>lis, Zeugniß der Reife (in Rücksichtauf Kenntnisse). — t'estiinoniu,» P3,,pei-Zeugniß der Armuth. — tesiiren,(.zeugen, bezenge», bestätigen; 2. einerleimit testamentiren. — ?e»ll5 ,>„,ilus, «in

lioue ei» vollgültiger Zeuge. — t'estis>,lo»°»5, gültiger, zitlässigerZeuge, — 't'estlsjur»;»», ein beeidigter Zeuge. — 't'oslis ocu-i»i >5, ein Augenzeuge. — restini» seposilio,Zengenanssage. — I'esliu,» exoininatio, Zelt-genverhör.

Tetanos , Tetanus Kriech.), (. derStarrkrampf, Todtenkrampf (lvenn der Leibganz starr und nnbeweglich ist); 2. zuwei-len auch nur der Kramof des Unterkiefers,die Mnndklemme, Mnndsperre.

Tetartäa (griech.), das viertägigeFieber.