Geschichte der Jesuiten. 17 Z
gleichen mit äußerlichen Handlungen verbundene Verbre«chcn waren: Sich fleischlich vergangen; jemanden verwun-det; sich der Einkünfte der Kollegien zu eigenem Gebrauchoder zu Geschenken für Auswärtige bemächtiget; unbeweg-liche Güter der Häuser und Kollegien veräußert; und eineirrige Lehrmeinung behauptet zu haben *). Des letztererwurde der General Gonzalez beschuldigt, da er widerden Probabilismus eiferte. Nur der besondere Schutzdes päpstlichen Stuhls rettete ihn noch vor der Rache sei-ner Untergebenen, denen der Probabilismus schon zurLublingslehre geworden war. Allein alle diese Verbrechenlitten in der Kasuistik der Jesuiten noch gewisse Einschrän-kungen; und es stund noch immer in ihrer Willkuhr, znentscheiden, ob eines dieser Verbrechen auch wirklich miteiner äußerlichen Handlung verbunden sey.
Die Cvnstitutionen erwähnen auch gewisser ge-heimerer Beweggründe, jemanden aus dem Orden zuflößen, ohne es durch ein in die Augen fallendes Vergehe»verdient zu haben. Sie setzen hinzu, daß man, um Auf-sehen zu vermelden, bey dergleichen Ausweisungen sich desDorwandes bedienen kann, als wäre der Ausgewiesene inein anderes Probationshans verschickt worden **). Manhatte auch nicht nöthig, dem Ausgewiesenen die Ursachefeiner Ausweisung anzuzeigen.
» *) Llujusmoäi csrus essent peccara inorral!» in earrsrnnnr ax.kum proäeunriL; -c noininstirn Copula csrnsiis; Vtilnerarstpremyus-n; ex reclitibus LollsZioruin ali^uiä sä proprio,»unrptus sssurnere, vel cuivis extra tiocietatern äonsre; velal,r>>iL slabilis bona Oomorum, ant (iolleßioruni slienars; velprsv.rnr äoecrinarn babere. LoE/r.
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*') Nrseier iios nonnulli occn?te äimilti possunt, <zusn<lo cau,-sas r^uas («c quiäein ex iliis rino psccato
po^ronr^ er^enr oceu/rne, et si clicerenlur, in alijs ali-c^uiii perrurbationis linlererur. 1'unc conclueibilius esc n/Zr/no^vra-ZdZn. nl probstionuin, extra äornunl niilli. z,l
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