Band 
Erster Band.
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,74 Drittes Buch.

So ungewiß und willkührlich war das Schicksal einesJesuiten, der, nachdem er in der Gesellschaft veraltet,nachdem er alles seines Vermögens, und der Hoffnungberaubt war, jemals wieder in seine Geburts. und Erb-rechte eingesetzt zu werden, in einem Augenblick, aus ihmunbegreiflichen Beweggründen, ohne sich eines Vergehensschuldig zu wissen, aus einem Orden verstoßen werdenkonnte, dem er Leben, Vermögen und Talente aufgeopferthatte. Man begreift gar leicht, zu welchen Mißbrauchendiese willkührliche Ausübung so einer widerrechtlich ange-maaßten Gewalt Anlaß geben mußte.

Wenn ein Novize eines andern Ordens vor der Pro»feste sich wieder in die Welt begiebt, so pflegt man ihmdas eingebrachte Vermögen nach Abzug des Kostgeldeswieder abfolgcn zu lassen. Allein ein verstoßener Iesuitehatte keine Hoffnung mehr, das Seinige zurückzubekom-men. Zwar versichern ihm die Constitution en alles,was sein Eigenthum ist. Allein man weiß, daß einIesuite im Orden kein Eigenthum haben durfte. DieDeklarationen fügen also hinzu, daß ihm dasjenigezurückgegeben werden müsse, was sich von den Gütern, dieer der Gesellschaft überließ, noch in Natura vorfindet.Da aber der Fall sich fast immer ereignete, daß von diesenGütern wirklich nichts mehr in Natura vorhanden war,so blieb es der Willkühr des Generals oder seines Sub-stituten überlassen, ob dem Ausgewiesenen etwas odernichts zurückgegeben werden mußte*). Wie sehr manch,mal solche ausgewiesene Jesuiten ihren Familien, und, imFalle diese verarmt waren, dem Staate zur Last fallen

*) In iis, cjuae experiäissst, vel ^e^isser Locistan, pru6snriasLuperioris dimirtenris reliriyuerur, uc kslrirs rsüons rum se-Huicans, rum LeclilioationiL stsrusr, num illi smplius,

»s.' 6L 51 smplius, HULotum. Dec/s/'. r'/r //.

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