176 Drittes Buch.
„ man sich naher um den Inhalt seines Abschiedes erkun-digen, welche geheime Anschlage würde man nicht ent-decken!"
DieConstitutionen geben uns auch hierin, sowie überhaupt in allen Fallen, ziemlich zweydeutige Auf-schlüsse. Die Gesellschaft konnte immer diejenigen, die sieverstieß, wieder in den Orden aufnehmen; und Sua-rez behauptet; daß keine Congregation befugt sey,sich des Rechtes zu begeben, einen Profcssen, er mag ausbilligen oder unbilligen Gründen aus dem Orden verstoßenworden seyn, zurückberufen zu können. Diese Maxime istvon besonderer Wichtigkeit. Auf diese Art übte die Ge-sellschaft auch über die verstoßenen Glieder, die doch inbem Augenblick ihrer Verstoßung aufhören sollten, Jesui-ten zu seyn, ihre Macht aus. So mußte ein Jesuite,wenn er auch außer aller Gemeinschaft mit dem Ordensich befand, doch noch immer in Abhängigkeit gegen den-selben leben. Mit einem Worte, man mußre, wie Herrvon Mon cla r *') äußerst richtig sagt, lebensläng-lich Jesuite seyn.
Man irret sich nicht, wenn man Ausweisungen die-ser Art für Streiche der Politik hält, deren sich die Ge-sellschaft zur Erreichung verschiedener Zwecke fast immerzu ihrem Vortheile bediente. Nebst dem, daß solche schein-bar entlassene Jesuiten, die noch immer durch einen be-sondern Gehorsam an den Orden gebunden waren, alsSpione oder Unterhändler der Gesellschaft die wichtigstenDienste leisten konnten, so war auch der Fall nicht selten,daß man einige Glieder entließ, um von unvermuthetenErbschaften Besitz zu nehmen, und dann wieder in denOrden zurückberief, um über das ererbte Vermögen zumVortheil desselben zu verfügen. Die Geschichte beweiset
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