17 8 Drittes Buch.
pfang zu nehmen, und dann wieder zurückzukehren. Ermußte sich vor seinem Austritte noch durch einen beson-dern Eid verpflichten, in die Gesellschaft wieder zu treten,und alles sein Vermögen mitzubringen -).
Viertes Kapitel.
Reglerungs»erftissung der Jesuiten.
^ie ganze Gesellschaft bestund eigentlich aus dreyenHauptkörpern; i) AuS Collegien, Noviziat-und Prüfungs-Häusern, und aus Residenzen; 2) aus Missionen; undz) aus Profeßhauscrn. Hierunter waren die auswärtigenJesuiten, die sich durch ein besonderes Gelübde an den Or-den gebunden hatten, ohne in seiner Gemeinschaft zu leben,nicht begriffen.
Im Jahre 1710 **) zählte der Orden 612 Collegien,Z42 Residenzen, 59 Noviziathäuser, 202 Missionen, 24Profeßhäuser, überhaupt aber Z7 Provinzen, und 19998Jesuiten, ohne die Auswärtigen, die eine ungleich grössereMenge in sich begriffen. Der Orden harte sich also in ei-nem Z.ltraume von zi Jahren mit Z4 Collegien, mit 180Residenzen, mit n Noviziathäusern, mir 42 Missionen,m,t r Profeßhause, und mit 234z Jesuiten verstärkt. Niewar ein anderer geistlicher oder weltlicher Orden in decWelt so zahlreich in seinen Gliedern, und so ausgebreitet >in seinen Zweigen.
Dieser ganze Körper wurde von einem Generale, vonProvincialen» und von Rectoren oder Präfecten regieret.Der General war das Haupt des ganzen Körpers; dieProvinciale die Häupter ihrer Provinzen, und die Recto-ren oder Präftcken die Häupter der Häuser» der Collegien,der Misstionen und der Noviziate. Außer diesen Hauptrc-
*) Uorsle prsriczue tesuilez. lom. I.
»») ttliiorlA doci«r. Furors /nvencto 967.