i86 Drittes Buch.
seiner ausübenden Macht anvertraute, und die eigentlichnur Werkzeuge seiner unbeschrankten Gewalt waren. Wirwollen die Unterwürfigkeit, in welcher der ganze Orden ge-gen den General sich befand, näher beleuchten.
Jeder Jesuike war von dem Augenblicke seines Ein-trittes in den Orden oder in die Classe der Indifferentender Willkühr des Generals überlassen. Dieser konnte ausihm machen, was er wollte. Er mußte sich mit allem be-guügen, und wenn er auch lebenslänglich in keinen HähernGrad, als in jenen eines Indifferenten erhöhe» wurde.-Mit einem Worte, er hieng ganz von der Willkühr seinesVorgesetzten oder des Generals ab.
So stund es auch einzig in der Macht desselben, oderderjenigen, die er hiezu bevollmächtigte, jemanden in denOrden aufzunehmen. Der Aufgenommene hieng wiedervon seiner Willkühr ab. Er konnte seine Prüfungsjahrebis an sein Lebensende verlängern. So wie es auch beyihm stund, ob der Aufgenommene feyerliche oder einfacheGelübde ablegen, ob er zu diesem oder jenem Grade beför-dert werden sollte *).
Ueber das Vermögen der Aufgenommenen hatte wie-der Niemand, als der General, Verfügung zu treffen.Der Neuling konnte nicht eher, als bis es ihm der Borge-setzte befahl, sich seines Eigenthums begeben **).
Der General hatte unbeschrankte Macht, jeden Ge-sellschafter, welchen Rang oder Würde er in dem Ordenbehaupten mochte, ohne alle Rechtsform, selbst aus gehei-men Beweggründen, wenn kein offenbarer Fehltritt gesche-hen war, zu verstossen und auszuweisen. Der Ausgewie-
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