z 7 4 Siebentes Buch.
lerdings seyn mußten, keineswegs dem Zufalle oder der
Willkühr jedes einzelnen Jesuiten überlassen seyn konnten^ ve!
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Der gesunde und helle Geist, der in den Beschlüssen in-des Kostnitzerkonzils, in den BaSlerdekreten, in den Hur« dei
stenkonkordatcn, und in dem lin Jahre 1451 gehaltenen for
Mainzer-Provinzialkonzil herrscht, ist allerdinqs ein tr>'st- bri
licher Beweis, wie ernstlich sich die deutschen Kirchenprä- En
taten auch schon vor der Reformation für d«e Abstellung ken
grober Mißbrauche verwendeten: so wie im Jahre i;zo zfl
die Reichstagsabschlüsse, und die im Jahre 154g entwor- da>
fene und IZ59 verbesserte sormuls resormalionis eccie- gL,
slsstic-ie von den Einsichten und von dem Eifer zeugen, sog
mit welchem die Deutschen unmittelbar nach der Rcforma- ökr
tion an der Verbesserung ihrer Kirche arbeiteten. Wenn gej
sie gleich nicht so hastig zu Werke gierigen, als die Sach- nal
sen, so würden sie doch nach und nach um so eher zum hm
Zwecke gekommen seyn, da sie mit kälterm Blute au das vcr
Werk griffen. Ohne den Primat des Papstes gänzlich auf- keil
zuheben, würden sie durch verschiedene Beschränkungen sch
stine damalige Ohnmacht benutzt haben, ihm nach und sor
nach seinen Einfluß auf Deutschland in Sachen der Poli. «I
tik zu entreißen. Als souveraine Fürsten ihrer Kirchspiele der
würden die deutschen Bischöfe, überzeugt von dem Nach. übl
theile, der aus der zu nahen Verbindung mit Rom für rve
ihre eigenen Staaten erwachsen mußte, allerdings darauf wel
Bedacht genommen haben, dieser Verbindung gemäßigtere era
Schranken zu setzen. Daß der römische Hof damals wirk- er!
sich besorgt war, ob nicht von den deutschen Bischöfen so ncs
etwas unternommen werden möchte, davon sind die In- düi
triguen Beweise, deren sich dieser Hof während des Trien» sey
terkonzils bediente, die Erörterung aller jener Gegenstände um
zu hintertreiben, welche auf die von allen anwesenden Bi- st«
schöfen so sehnlich gewünschte Reformation des heiligen geg
Stuhles einen Bezug hatten. trei