Band 
Vierter Bnad.
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143
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Geschichte der Jesuiten. 14z

«Graf Vetter, ein so übeldenkciider, nnd soschlechter Handlungen übe »wiesen er Mann, istweder als Direktor des Priesterhauseö, noch als Archidiako-nus mehr zu belassen, als in welcher Eigenschaft er dengrößten Einfluß in die junge Geistlichkeit hat; er soll vonbeyden also gleich entfernt werden, und muß hierzu einSubjekt von mehrerer Gelehrsamkeit und beschei-denerer Aufführung, als Graf Vetter war, vorge-schlagen werden."

„Dem Domherrn, Grafen Migazzi, und Stadt-dechant Sukup ist, wegen der von ihnen vor der Kommis-sion vertheidigten Bullen In 6nens Vomini und Vnigenl-tus, ein angemessener Verweis zu geben. Letzterer muß auchalso gleich von» Universitätskanzleranite abgesetzt werden;weil es bey den Universitäten allz» gefährlichist, derley Leute zu haben, welche zur Verach-tung der landesfürstlichen Macht der lernendenJugend so gefährliche und irrige Grundsätzebeybringen."

„ Der Minoritenprovinziak, da derselbe die Priesterhaus-vorsteher, wegen des Portinnkulablasses, eines so offenbarungegründeten Irrthums beschuldigt, und übeihanpt dieserOrden die Kalumnien wider das Priesterhanö großcntheilsausgebreitet hat, muß mit einem scharfen Verweise für sichund seine Untergebenen angesehen werden."

„Die beyden Erjesuitcn (Ehupek nnd Meineni),welche, nach ordentlicher Vorauskündigung, anstößige,und das Volk gegen das PriesterhanS aufhez-zende Predigten gehalten, müssen von ihrem Pre-digtamte und weitem» Predigen abgeschafft werden."

„ Da aus dem Beyspiele der Minoriten abermal zu er-sehen ist,.wie elend es mit dem Möuchsstndiumstehe, so muß ein Vorschlag zur bessern Aufklärung derMönche gemacht werden."