Band 
Vierter Bnad.
Seite
156
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Sechzehntes Buch.

„X. Die Litteratur bleibt sofort für alle Stände freyund offen; jeder Gelehrte könnte dabey seine Talente anbrin-gen , da im Gegentheile die Mönche ein vollkommenes Mo-nopolium in allen Wissenschaften überkämen; etwas, das sieselbst ehemals den Jesuiten so nachdrücklich als ein unver-zeihliches Verbrechen vorgeworfen haben "

„XI. Alle wirklich lehrende Professoren, unter welchenoffenbar recht sehr viel würdige, und um den Staat und dieKirche wohlverdiente Männer sind, bleiben auf diese Weisebey ihrem Amte und ihrer Würde, so wie bey ihrem Ge-halte, zn welchem sie, theils durch ein erhaltenes Kurfürst!.Dekret (dafür die meisten die angegebene Tare erlegen muß-ten), theils durch ihr ganz sonderbares Wohlverhalten, ein

«ersehene und arbeitsame Religiösen zum Lehramt« angestellt wur,den. Allein was diese Gutes bezweckten, zerstörten andere wie-der, welche weniger geschickt waren; und was Unwissenheit nicht' zerstörte, richtete noch vollends Neid, Mißgunst, Kabalen unddergleichen klösterliche Untugenden zu Brunde.

*) Alle Monopolien rühmen den Staat, aber keine» so sehr, alsdas Wissenschaftliche. Allein hier spricht offenbar Haß, Neidund Mißgunst. Scattlgx mißgönnt den Lrdensgeistlichen(die er aus Verachtung schlechthin Mönche nennp ein Mono,polium, nach welchem er selbst und seine Ordensbruder geizten.Aber Dank sey eS der. Vorsehung! Es ist, wenn es einmal s»ausgemacht ist, die Nationglerziehung als Monopol eines beson«der» Standes ansehen zn müssen, noch immer besser, von ebendiesen Mönchen, deren Institute nicht so ausschweifend schad«lich sind, als von den Jesuiten erzogen zu werden, welche, wa»,uch immer Herr von Murr, der Stattlern einen würdi-gn Theologe» nenut, dessen Licht die Eulen (die Professorender theologisch.» Fakultät zu Jngvlstadt in, Jahre 17^8) nicht«ertragen konnten, dagegen einzuwenden habe» mag, nicht nureine wahre Lulenphilvsophie, sonder», was noch weit schlimmerist, eine Philosophie lehren, welche einen Verleumder heimlichaus dem Wege räumen darf. S. StattlerS Sittenlehre,S- —r-r».