iL8 Sechszehntes Buch.
scheu Schandschriften und Pasquille an sich zu bringen undAndern mitzutheilen unterstanden hat, ist eine doppelt ver- ^
messene That, wovon die letztere nach dem Generalmandatvom 2 g. Deccmb. » x. exemplarisch und um so scharfer be- M
straft zu werden verdient, als sie von einer Magistrats- , Jllperson verübt worden ist. Man hat ihn daher nicht nur der
mit einem scharfen Verweis und dreytagigen engen Arrest, gesi
sondern auch mit der Kassation zu bestrafen, unter der Be- auf
Lrohung einer noch weit empfindlicher» Strafe, wenn er sich Be
weiter mit respektwidrigen Reden gegen kurfürstl. höchste erle
Verordnungen, oder mit Beyschaffung, Bewahrung oder hat
Verbreitung verbotener Schriften betreten lassen würde. uns
Jene, welche er dermalen besitzt, hat mau ihm abzunehmen Huri
und zu kassiren, auch in Zukauft wegen des schon auf sich sich
geladenen Verdachts von Zeit zu Zeit »«versehene Visitation soll!
vcy ihm vorzunehmen." Um dem Unglücklichen alle fernereNechtshülfe zu entziehen, so erfolgte am 17. Herbstm. eine j>isp
andere höchste Entschließung, wiei folgt: „ Se. Kurf. Durchl. tu«
beharren auf der in Betreff des kassirten innern Stadtraths blos
von Delling ergangeuen Resolution vom 24. Aug., undwollen weder von dem bürgerlichen Stadtmagistrat, nochsonst Jemand mit weiterer Vorstellung oder Bitte hierin ^m
behelligt seyn." Mg
Die Grafen Savioli unvCostanza, beyde kurfärstl. Gss
Kammcrherrcn, hatten kein besseres Schicksal. Ob sich gleich H e
beyde in Ansehung des Jlluminatismns durchaus gerechter- sH"
tigt hatten, so wurden sie doch mit einer kümmerlichen Pen- arre
sion, die ihnen nachher auch entzogen wurde, nach Italien ^tzt
verwiesen. aus
in si
Freyherr von Meggen Hosen, damaliger Regiments- ^
auditeur, wurde auf eine beschimpfende Art inquirirt, undda mau nichts Erhebliches über ihn aufbringen konnte, indas Franziskanerkloster zu München gesteckt, > um daringeistliche Excreicicn zu machen und sich von einem Kloster-