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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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132
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132 Europäisches Staatensystem.

in Friedenszeiten eine Kriegsmacht unterhalten, mit ihm beginnt dieseErscheinung.

Sein Sohn Ludwig VIII. kam in seinem 36stcn Jahre, 1223, zurRegierung. Er entriß Heinrich III., dem Nachfolger Johanns ohne Land,die Provinzen Limvusin, Aunis, Quercy und Rouerguc; und seine, ob-wohl kurze, nur vier Jahre währende Regierung trug zur Befestigungder Königlichen Macht wesentlich bei, die auf seinen minderjährigen SohnLudwig IX., später der Heilige genannt, überging, dessen Mutter, Blancavon Castilien, die Regentschaft übernahm.

Des heiligen Ludwigs Regierung ist berühmt durch das Conciliumvon Toulouse, auf dem, im Jahre 1229, das Jnquisitions-Gericht regel-mäßig organisirt wurde; durch die Unterdrückung des Aufstandes desGrafen von der Mark (Marchv); durch den Kreüzzug, auf dem er inGefangenschaft gericth; durch die Verordnungen, welche unter dem Namender etaklissomons bekannt gemacht wurden, und die den Ursprung derGerichtsverfassung bildeten; durch das Wachsthum der Königlichen Macht;durch die Reformen, welche die Usurpationen der Geistlichkeit erfuhren,so wie endlich durch den zweiten Kreüzzug, bei dem er um's Leben kam.Dieser fromme und mildthätige Fürst stiftete mehrere, noch bestehendeWohlthätigkcits-Anstalten, so die Quinze-Vingts und die Sorbonne; seineGerechtigkeitsliebe und sein Seelenadel haben das höchste Lob erschöpft.Seine Mutter vereinigte 1236 das Perche mit der Krone; während ein,im Jahre 1239 zwischen Frankreich und England geschlossener Vertragdie Konfiskationen Philipp-Augusts bestätigte, und Heinrich dem III. dieProvinzen Limoustn, Quercy und Rouergue unter der Bedingung zurück-gab, daß sie, mit dem übrigen Theile von Guicnne, als Lehen der fran-zösischen Krone angesehen werden sollten. — Unter Ludwig IX., demKühnen, seinem Sohne, 1278, wurde den Krcüzzügcn ein Ende gemacht,die Eüropa um zwei Millionen Menschen ärmer gemacht hatten, ohnedaß es gelungen war, Jerusalem der Kirche wieder zu gewinnen. InErmangelung eines Erben kamen die Besitzungen Alphons, Ludwigs IX.Bruder, an die Krone zurück, sie umfaßten die Saintonge, das Angou-mois und die Grafschaft Toulouse oder das Langucdoc. Die Ermordungder Franzosen auf Sicilien, ein Ereigniß, das unter dem Namen dersicilianischen Vesper bekannt ist, und im Jahr 1282 Statt fand, veran-laßte einen Feldzug gegen Peter von Aragon, der sich dasselbe zu Nutzmachen wollte. Die Folge davon war, daß das Königreich Aragonienan Philipps zweiten Sohn, den Grafen von Valois, kam, der aber nachvielen Gefechten und Unterhandlungen darauf Verzicht leistete.

Die Regierung Philipps IV., des Schönen (Iv Lei), die im Jahre1285 begann, war sehr ergiebig an großen Begebenheiten. Dahin gehö-ren: die Streitigkeiten zwischen Philipp und Eduard I., die mit der Kon-fiskation Guienne's endigten, jedoch ohne daß diese Provinz definitiv mitder Krone vereinigt wurde; die Anmaßungen Bonifacius VIII., denenPhilipp so muthig widerstand, um die Unabhängigkeit der Krone ausrechtzu erhalten, und welche die Versammlung der Generalstaaten veranlaßten,zu der die Gemeinen, oder der dritte Stand (tiers-vtut), zum ersten Maleberufen wurden; der Aufstand der Flamändcr, welche den Sieg von