Buch 
5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
Entstehung
Seite
354
JPEG-Download
 

354

Europäisches Staatensysiem.

der Boarding-Schools für die Knaben ähnlich sind, und der Erfolg ist,nach der Bemerkung eines scharfsinnigen Beobachters, daß die englischenFrauen sich durch solide Kenntnisse vor allen auszeichnen, welche auf demKontinent im älterlichen Hause unter mancherlei Zerstreüungeu aufgewach-sen sind; das frühe Zusammenleben mit anderen Kindern im fremdenHause giebt ihrem Karakter etwas Bestimmtes, und die Einfachheit ihrergleichförmigen Kleidung in den Pensivns-Anstalten scheint auf den Anzugder Engländerinnen für ihr ganzes Leben einzuwirken; am reizendstensind sie im einfachen Hauskleide, weniger im vollen Staatsanzuge.

Die Schule verlassend, bezieht der junge Brite die Universität. DasInstitut der Universitäten weicht in seiner innern und aüßern Gestaltungvon dem der deütschen Weise sehr wesentlich ab. Das erhaltende, con-servative Princip, welches im Volksleben der Briten der allgemeine Leit-faden ist, spricht sich in den Universitäten vorzugsweise aus. Aus derMitte des dreizehnten Jahrhunderts stammend, haben die beiden Hoch-schulen Englands: Oxford und Cambridge, die alten Formen bis in dieGegenwart getragen. Sie bilden gleichsam Übergangsschulen zur Vorbe-reitung auf den Betrieb des eigentlichen Berufsstudiums, für das beson-dere Anstalten vorhanden sind; sie sind Institute für die allgemeine Bildung,daher klassische Literatur und Geschichte und die strengen Wissenschaften,vor allen die Mathematik und die auf sie basirten Naturwissenschaften,die Hauptgegenstände, weniger von Vorlesungen im Sinn unserer dcüt-schen Universitäten, als des speziellen Unterrichts und des Privatstudiumsder Studirenden ausmachen. Hier erhält die klassische Bildung des Eng-länders, zu der er auf der Schule zu Wcstminster, Eton u. s. w. denGrund legte, ihre Weihe. Selbstständige Korporationen bildend, sindreiche Fundationen zur Stiftung mehrerer Kollegien auf diesen Universi-täten verwendet worden, welches große Gebaüde sind, in denen die Stu-direnden Wohnung, Kost und Unterricht erhalten. Die Vorsteher diese?Kollegien und die Mitglieder, welche einen akademischen Grad haben/bilden den Senat (Convocation), dessen Ausschuß die Cvngregatiou g?*nannt wird. Die höchste Ehrenstelle, die in der britischen GelehrtemRepublik vorhanden ist, ist die Würde des Universitäts-Kanzlers undUniversitäts-Richters (High Steward); die Universitäten verleihen dieseEhrenposten nur den angesehensten Personen des Reichs, bei deren Wahlvorzugsweise die politischen Grundsätze der Kandidaten mit entscheide"/da die Hochschulen zu Oxford und Cambridge, so wie die irische zu Dublin,auch politische Körperschaften sind, die in's Parlament ihre Repräsentan-ten zu senden haben. An der Spitze der Geschäftsverwaltung steht in-dessen der Vice-Kanzler. Diejenigen Studirenden, welche auf ihre eigenKosten die Universität besuchen, heißen Nvblemen, wenn es Söhne "v!Peers sind; Gentlemen-Commoners reiche, oder Commoners wenig?reiche Bürgerliche; diejenigen aber, welche Stipendien genießen, Scho^ 'Erhibitioner oder Servitor. Nach vier Jahren kann man Baccalaurewerden, wenn man dispukirt, dann Magister, zuletzt Toctor.Stiftung, oder jedes Collegium, hat seine bestimmten Statuten, undder Regel bestimmte Stellen für Universitäts-Mitglieder, Fcllowsdie entweder von den anderen gewählt werden, oder an gewisse Fanu