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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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355
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Britisches Reich. — Europäische Länder.

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gebunden sind. Lehrer und Studenten huben ihre besondere Kleidung,letztere schwarze Mantel und viereckige Barrets, mit bestimmten Auszeich-nungen, je nach den Rang-Verhältnissen, die strenge beobachtet werden.So ist es in Oxford, so in Cambridge, auch in Dublin; anders gestaltensich die Verhältnisse anf den schottischen Universitäten, und den beidenUniversitäten zu London, bei deren Organisation das deutsche Principmehr hervortritt. Das University - College zu London ist eine Stiftungneuester Zeit, gegründet auf die freieren Ansichten, welche unsere Zeit inWissenschaft und Kunst zur Entwicklung gebracht hat; die zweite Univer-sität in London, das Königs-Collegium (Kings College) genannt, ist durchjene hervorgerufen worden, als Gegenwicht ihr zu dienen durch Erhal-tung des alt-angestammten Treibens anf dem Gebiete des höheren Unter-richts, bei dem Alt-England groß und stark geworden ist. Eine dritteUniversität neüercn Schlages ist zu Durham gestiftet worden. Schottlandhat vier Universitäten, von denen zwei, Edinburgh und Glasgow, nichtallein eines europäischen Rufes genießen, sondern auch in der NeüenWelt bekannt ist: Deutsche, Schweizer, auch Franzosen, Russen undAmerikaner pflegten in Edinburgh zu studircn, und thun es noch. Diebeiden übrigen Universitäten Schottlands, nämlich Aberdeen und St. An-drews, sind mehr als Lyceen, zur Vorbereitung für Edinburg und Glas-gow, zu betrachten. Die Z.chl der Studirendcn auf sämmtlichen Univer-sitäten des Vereinigten Königreichs läßt sich in der Gegenwart zu I1,0VVannehmen.

Die Unterrichts - Anstalten für die Ausbildung zu den eigentlichenBerufsstudien sind: — für die Theologen die zahlreichen Seminarien,wohin auch die Seminarien für die Methodisten und Zndependenten,Quäker, Unitarier zu London, Notherham, Axworth, York, die katholi-schen Seminarien zu Stonyhurst, York, Birmingham, Durham, Bath,in England, so wie zu Wexford, Mainooth, Navan und Carlow, inIrland gehören: — für die Rechtsgelehrten die Jnns of Court zu Lon-don, Spezialschulen für die Jurisprudenz: Inner und Midle Temple,Lincoln's Jnn und Grey's Jnn (Jnn heißt außer Schenke auch Kolle-gium), woselbst die angehenden Rechtsgelehrten drei, auch fünf Jahreverweilen, und dann nach bestandener Prüfung zur Advokatur gelangen;— für die Mediziner die großen Spitäler der Hauptstadt, welche unterder Leitung berühmter Ärzte stehen.

Da die britische Staats-Praxis, mit sehr wenigen Ausnahmen, kei-nen eigentlichen Beamtcnstand kennt, der seine Kräfte dem Dienste desVaterlandes auf Lebenszeit gegen Geld-Entschädigung widmete, da allevffentliche Angelegenheiten von Ehren - Beamten geleitet und ausgeführtWerden, so springt es in's Auge, daß von demjenigen, was wir inDeütschland gelehrte Brodstudien zu nennen pflegen, im Vereinigten Kö-nigreich nicht die Rede sein könne, wenn wir die Theologen, Juristenv"d Mediziner ausnehmcn, von denen aber die beiden letzteren ein freiesGewerbe treiben. Doch giebt es, außer den Bildungsanstaltcn für den«land der Krieger zu Lande und zu Wasser, auch ein Institut für dena>gentlichen Beamtenstand, nämlich das osiindische Kollegium zu Hailey-vury bei Hertford, wo junge Leüte, die sich zu Beamten in der Vcr-