Buch 
5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
Entstehung
Seite
428
JPEG-Download
 

428

Eüropäisches Staatensystem.

werden, wenn es sich um den Schutz der legalen Erbfolge des betreffen-den Fürstenhauses handelt, nicht aber darf sie einschreiten zur Schlich-tung von Streitigkeiten zwischen dem Haupt der Regierung und seinenHäuptlingen.

Das Verhältniß der Vasallen-Staaten zur britischen Regierung istin noch engern Gränzen eingeschlossen. Sie dürfen mit keiner fremdenMacht irgend eine politische Korrespondenz führen, alle ihre politischenDifferenzen werden durch die schützende Macht beigelegt, die sich zwarnicht um die innere Verwaltung kümmern soll, der aber Loch die Ober-herrlichkeit zusteht. Sind die Interessen beider Regierungen gefährdet,so rücken die Truppen deS Schutzstaats, zur subordinirten Mitwirkungder britischen Truppen, in's Feld, denen das Recht zusteht, die natürli-chen und anderen Hülfsmittel des alliirten Landes im Fall des Erfor-dernisses in Anspruch zu nehmen. Kriminal-Verbrechern darf keine Zu-fluchtsstätte gewährt werden, und der beschützte Staat keinen Europäer,ohne Zustimmung der britischen Regierung, bei seiner Verwaltung an-stellen. Je nach seinen Kräften hat er entweder Tribut zu zahlen, oderein Militair-Kontingent aus den Beinen zu halten, ober der schützendenMacht andere Dienste zu leisten, in sofern diese sie verlangt.

3. Physische Beschaffenheit.

Die vier Präsidentschaften des unmittelbaren Gebiets, so wie dieTerritorien sämmtlicher mittelbaren Staaten gehören, mit Ausnahme desKönigreichs Kabul, ler Halbinsel Vorderindien an, die auf der Nord-seite den großen Riesengebirgswall des Himalaya zur Gränze hat.Ein kleiner Theil des Zndo-Brilischen Reiches liegt auf den Abhängendes Gebirges selbst, und in seinen Schluchten, bis zum Kamm hinauf/der hier eine Höhe erreicht, welche der Gipfelhöhe des eüropäischenMontblanc gleich ist, und über die sich hier der zweite unter den Kul-minationspunkten des Himalaya erhebt, ler Nanda Dewi, 4026^hoch,im Distrikt Kumaon des unmittelbaren Gebiets. Am südlichen Fußedieses Riescnwalls erstreckt sich, weit und breit, die große Ebene desLandes Hindustan, bewässert von den Strömen Ganges und Indus, die/in ihren Quellbezirken, auf den Plateaus und in den Gebirgsödcn desHimalaya, dicht benachbart, in ihren Mündungen, die mächtigsten Delta-Bildungen der Erde entwickelnd, 20" der Länge und darüber, von ein-ander entfernt sind, der Indus südlich, der Ganges östlich fließend.Hindustan ist gleichsam ei» großes Thal, dessen südlicher Rand voMVi n dhya-G eb i rg e gebildet wird, dieser, genau von Osten nachWesten ziehende Saum von Parallclketten, der die Basis ausmacht despeninsularischen Dreiecks von Vorderindien, in welcher der GebirgsZNSder West-Gahts die zweite, der des Ost-Gahts die dritte Seite ist.Das steil abfallende Kap Kvmorin ist die Spitze des Dreiecks, dessenFläche erfüllt wird von dem Tafellande Indiens, Deecan im Norde»/Mysore im Süden des Kistna-Flusses, der, wie die große Mehrzahlder strömenden Wasser dieser Plateaulandschaften: Maha Nuddl,Galwary, Pennar, Cavery, von Westen nach Osten dem Bengal'busen zufließt; nur der Nerbudda und der kleinere Tapty, zwische